Verluste nur vorläufig anerkannt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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midas
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Registriert: 26. Feb 2010, 13:52

Verluste nur vorläufig anerkannt

Beitrag von midas »

In unserem Einfamilienhaus ist ein Büro nach WEG herausgeteilt das jahrelang vermietet war. Die Finanzierungskosten für das Büro wurden vom FA immer zur Gegenrechnung gegen die Mieteinnahmen anerkannt. Leider hat der Mieter gekündigt, so dass das Büro seit 2008 leer steht.
Die Finanzierungskosten wurden im Bescheid für 2008 jetzt lediglich vorläufig als Verlust anerkannt, da angeblich der Vermietungswille nicht abschließend geprüft werden konnte. Dazu hatte ich die Rechnung und einen Ausdruck für eine dauerhaft geschalteten Anzeige in Immowelt und die Kündigung des Mieters mit eingereicht.

Frage: - Warum erkennt das FA den Vermietungswillen trotz Nachweis schon im ersten Leerstandsjahr nicht an? Kann ich erfolgversprechend Einspruch gegen den Vorläufigkeitsvermerk einlegen? Und was ist wenn ich in einigen Jahren das Büro immer noch leer stehen habe weil wg der Wirtschaftslage und dem Baujahrtypischen Zustand keiner mieten will? Wie komme ich aus dem Vorläufigkeitsproblem wieder raus?


danke für die Antwort!!!
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