Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NAKIR
Beiträge: 7
Registriert: 4. Jun 2016, 10:49

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

Beitrag von NAKIR »

Hallo zusammen,

Kurz zu Situation:
Mit Ehefrau und Mutter in einer Wohnung zusammengelebt (gleichberechtigte Mieter). Anschließend berufsbedingt umgezogen. Ich hatte sehr hohe Kosten durch Renovierung/Abgabe der Wohnung und neukauf des Hausrats im neuen Ort (der Hausrat in der alten Wohnung gehörte zum größtenteils meiner Mutter).
Gründe wieso der Hausrat nicht per Transport mitgenommen werden konnte:
1. Kein Geld. Habe Kredit aufgenommen für den ganzen Umzug und sogar wenn ich den Hausrat zum Teil mitgenommen hätte wären mir Kosten entstanden die ich in diesem Moment nicht tragen konnte.
2. Hausrat gehört zu der Mutter
3. doppelte Haushaltsführung im Moment der Anmietung (kann ja nicht Kühlschrank wegnehmen wenn die Mutter noch in der alten Wohnung lebt)

Nun die Frage. Neukauf von Möbel kann im Prinzip nicht geltend gemacht werden als Werbungskosten beim Umzug. Ich kann höchstens die pauschale von ca. 1400 € geltend machen. Da ich aber höhere Kosten hatte durch berufsbedingten Umzug will ich es als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wie seht ihr meine Chancen? Oder bewertet die Situation. Ich mag einfach nicht glauben das die mir entstanden kosten von 3-4000 € durch berufsbedingten Umzug jetzt einfach so wegfallen!?

Gruß

Igor
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

Beitrag von SteuerHeinz »

Der Pauschbetrag ist nur für die sonstigen Umzugskosten. Die tatsächlichen Kosten können zusätzlich angesetzt werden. Also erstmal alles aufschlüsseln und in der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N angeben. Der Beamte wird dir dann schon sagen, was davon drin bleiben kann und was gestrichen wird.
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