Steuernachzahlung bei nicht anerkanntem Fahrtenbuch

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LIsa
Beiträge: 1
Registriert: 1. Jun 2016, 10:10

Steuernachzahlung bei nicht anerkanntem Fahrtenbuch

Beitrag von LIsa »

Hallo!
Ich habe ein großes Problem. Ich habe einen Dienstwagen den ich auch privat nutzen kann. Ich habe für das Jahr 2014 ein Fahrtenbuch geführt und dieses gemäß den Angaben meiner Firma ausgefüllt. Die Privatfahrten habe ich, wie von meiner Firma gefordert immer aus eigener Tasche bezahlt (Spritkosten). Nun gab es dieses Jahr eine Wirtschaftsprüfung meiner Firma und mein Fahrtenbuch aus dem Jahr 2014 wurde verworfen. Ich habe nun vom Finanzamt einen Bescheid für das Jahr 2014 bekommen, dass ich "aufgrund der Lohnsteuer-Außenprüfung die private Kfz-Nutzung in Höhe von .....€ zu versteuern" habe und eine dicke Steuernachzahlung tätigen soll. Nun meine Frage, meine Firma hat mein Fahrtenbuch damals exakt so wie es war anerkannt und mir das Jahr 2014 nachversteuert. Mir wurde mündlich zugesichert, ich müsse keine Nachzahlungen für das Jahr 2014 fürchten und ich habe dann ab dem Jahr 2016 mit der 1%-Regelung begonnen. Wie sind nun hier meine Rechte da die Firma das Fahrtenbuch ja anerkannt hat und mich das steuerlich ja auch bereits alles hat nachversteuern lassen?

Vielen Dank für ihre Hilfe!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Steuernachzahlung bei nicht anerkanntem Fahrtenbuch

Beitrag von StephanM »

Es ist unerheblich, ob die Firma das Fahrtenbuch anerkennt, die Finanzverwaltung muss es anerkennen.
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