Hallo,
kann ich eigentlich nach meiner Scheidung die Rentenanteile,die ich im Rahmen des Versorgungsausgleichs an meine geschiedene Ehefrau zahlen muss, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Gruß
Heribert
Versorgungsausgleich
Re: Versorgungsausgleich
Hallo Heribert,
du versteuerst die Rentenanteile die du bekommst. Du kannst nicht die Anteile an deine geschiedene Frau als WK oder Außergew. abziehen. Die muss deine Exfrau versteuern.
du versteuerst die Rentenanteile die du bekommst. Du kannst nicht die Anteile an deine geschiedene Frau als WK oder Außergew. abziehen. Die muss deine Exfrau versteuern.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 4. Sep 2008, 15:13
Re: Versorgungsausgleich
Alles klar,
danke dir taxwoman
Heribert
danke dir taxwoman
Heribert