Elterngeld und Steuerklasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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frontloop
Beiträge: 16
Registriert: 1. Jun 2015, 07:52

Elterngeld und Steuerklasse

Beitrag von frontloop »

Hallo,

ist denn folgende Überlegung richtig und so machbar?

2016 wird geheiratet. Keine Kinder vorhanden. Rein fiktiv verdiene ich 60.000 € (angestellt, brutto-gehalt), meine Frau 30.000 € (selbstständig. Dieser Betrag ist der Gewinn vor Steuern).
Jetzt ist es ja sinnvoll für mich die Steuerklasse 3 und für sie die Steuerklasse 5 zu wählen.

In 2017 wird meine Frau schwanger und bekommt 2018 ein Kind bzw. beantragt in 2018 Elterngeld.
Das Elterngeld wird aber auf Basis ihres letzten Netto-Gehalts berechnet. Das ist in 2017 aber ja entsprechend niedrig, da sie ja die ungünstige Steuerklasse 5 hat.

Daher jetzt folgende Überlegung:
2016 haben wir die Steuerklasse 3/5.
Für 2017 wechseln wir in 5/3 (!). Dann haben wir zwar das Jahr über relativ wenig Geld zur Verfügung (hoher Abzug durch meine ungünstige Steuerklasse), aber bei der Steuererklärung wird das ja wieder ausgeglichen. Es entsteht somit also kein Nachteil.

In 2018 bekommt meine Frau entsprechend ein höheres Elterngeld, weil sie ja ein hohes Netto-Einkommen hatte. Gleichzeitig wechseln wir wieder in die alte Steuerklasse 3/5, so dass mein Netto-Gehalt wieder steigt.
In 2019 gehe ich dann in Elternzeit bzw. beantrage Elterngeld, was dann ja auch wieder relativ hoch ist (durch meine Steuerklasse 3 in 2018).

Stimmt das denn so?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Elterngeld und Steuerklasse

Beitrag von schlauelia »

wenn die Ehefrau selbständig ist, hat die Steuerklasse keine Bedeutung für das Elterngeld -daher alles ohne Auswirkung!
Lia
frontloop
Beiträge: 16
Registriert: 1. Jun 2015, 07:52

Re: Elterngeld und Steuerklasse

Beitrag von frontloop »

schlauelia hat geschrieben:wenn die Ehefrau selbständig ist, hat die Steuerklasse keine Bedeutung für das Elterngeld -daher alles ohne Auswirkung!
Lia
Sicher?
Im § 2 BEEG steht:
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Das Einkommen aus Erwerbstätigkeit errechnet sich nach Maßgabe der §§ 2c bis 2f aus der um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verminderten Summe der positiven Einkünfte aus

1. nichtselbständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes sowie
2.Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes,

die im Inland zu versteuern sind und die die berechtigte Person durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum nach § 2b oder in Monaten der Bezugszeit nach § 2 Absatz 3 hat.
Also sind die zu zahlenden Steuern ja durchaus von Bedeutung. Oder lese ich da was falsches?
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Elterngeld und Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

Das Elterngeld wird aber auf Basis ihres letzten Netto-Gehalts berechnet. Das ist in 2017 aber ja entsprechend niedrig, da sie ja die ungünstige Steuerklasse 5 hat. Das ist in jedem Fall sinnfrei - erstens kriegt sie ja mitnichten Gehalt und zweitens hat sie keine Steuerklasse: Steuerklassen gelten für Arbeitnehmer, genaugenommen für deren monatliche Vorauszahlungen an das Finanzamt.
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