Hallo,
war letzt bei Freunden zum Essen eingeladen und mein nicht gerade sympathischer Tischnachbar brüstete sich damit, dass es für ihn etwas zu feirn gäbe. So wie ich das verstanden habe, hatte er in nicht unerheblichem Maße Steuern hinterzogen und meinte nun, die Verjährung sei eingetreten und das Finanzamt könne ihn nicht mehr belangen.
Stimmt das, egal in welcher Höhe man Steuern hinterzogen hat?
Eine Antwort würde meine Neugier befriedeigen.
Danke vorab
Liane
Verjährung
Re: Verjährung
Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre bei Steuerstraftaten die vorsätzlich ausgeführt worden sind.
Gruß
die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre bei Steuerstraftaten die vorsätzlich ausgeführt worden sind.
Gruß
Re: Verjährung
Hey,
gerade durch Uli Hoeneß ist das Thema Steuerhinterziehung ja wieder in aller Munde. Irgendwie finde ich es dann schon aber eine gewisse Dreistigkeit von deinem Sitznachbarn, dass er sich mit dem Betrug auch noch brüstet. Auf jeden Fall würde ich es im Ernstfall nicht darauf anlegen, sondern dann lieber gleich hier einen Anwalt beauftragen, der mich bei der Selbstanzeige unterstützt.
gerade durch Uli Hoeneß ist das Thema Steuerhinterziehung ja wieder in aller Munde. Irgendwie finde ich es dann schon aber eine gewisse Dreistigkeit von deinem Sitznachbarn, dass er sich mit dem Betrug auch noch brüstet. Auf jeden Fall würde ich es im Ernstfall nicht darauf anlegen, sondern dann lieber gleich hier einen Anwalt beauftragen, der mich bei der Selbstanzeige unterstützt.
Re: Verjährung
Strafverfolgungsfrist bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren, Die Festsetzungsfrist verjährt nach 10 Jahren.
Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.