Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2015.
Meine Freundin war im letzten Jahr 6 Monate in Elternzeit. Ich habe von einem Bekannten erfahren,
dass man in dieser Zeit Unterhalt für die Mutter ansetzen kann und dies als außergewöhnliche Belastung gilt.
Ist das so korrekt? Wie muss ich das machen bzw. wo? Gibt es dort Grenzen? Meine Freundin hat danach ja wieder
voll gearbeitet den Rest des Jahres.
Würde mich auch selbst belesen, finde bloß nichts passendes im Inet.
Vielen Dank schon mal.
außergewöhnliche Belastung Elternzeit
Re: außergewöhnliche Belastung Elternzeit
ja ich glaube du kannst den Unterhalt absetzen, Höchstsatz ist 640 Euro/mtl. Musst auch keine Belege anfügen.
Klick dich hier mal durch: https://www.buhl.de/wiso-software/forum ... lternzeit/ , http://www.123recht.net/Unterhalt-fuer- ... 89031.html , https://www.elster.de/anwenderforum/sho ... chaftsgeld
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Re: außergewöhnliche Belastung Elternzeit
Höchstsatz ist 640 Euro/mtl. Musst auch keine Belege anfügen. Das wird dann aber vom Finanzamt um die eigenen Einkünfte der Freundin bereinigt - und das müssen ja mindestens die 300 Euro Elterngeld pro Monat sein (abzüglich eines Freibetrages von ca. 50 Euro/Monat). Es wirken sich also max. 390 Euro/Monat steuerlich aus.