Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von Christian123 »

Hallo zusammen,
wir haben letztes Jahr im Dez. geheiratet. Ich beziehe ein Einkommen als Angestellter. Meine Frau hat war letztes Jahr wie folgt beschäftigt:

Einkommen:
1-5/15 kein Einkommen (Hartz4)
5-11 als Dozentin mit 900Eur Einkommen und Hartz4
seit 11/15 mit Gewerbe als Dozentin und muss jetzt eine Einkommenüberschussabrechnung abgeben
berufliche Ausgaben:
div. Fahrten und Gespräche wegen eines Stipentiums
Anschaffung von EDV-Hardware wegen der Dozententätigkeit im Zeitraum 5-11
Arbeitszimmer in der gemeinsamen Wohnung
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand

Meine Frage ist, was muss/kann wie angegeben werden:

1.) Wir erstellen wegen dem Gewerbe eine Einnahmen und Überschussrechnung. Kommen da nur die Monatsgeldeingänge gegen die monatlichen Aufwendungen rein oder kann ich hier auch rückwirkende Ausgabe vor 11/15 angeben
2.) Wo und wie werden Erträge aus selbstständiger Arbeit angegeben? Erfolgt dies dann mit der gemeinsamen Veranlagung über meine Lohnsteuerjahresausgleich udn was ist mit der Mwst. von der Hardware udn den beriflich bedingten Fahrten zum Stipenium?
3.) Was kann man für ein Arbeitszimmer absetzten, wenn man bei den Eltern sehr günstig/umsonst wohnt

Meine Frau meinte sie hätte damals schon einmal Möbel 9Monate rückwirkend für Ihr Arbeitszimmer abgesetzt, also 02/11 gewerlich gestartet und Möbel bis rückwirend 03/10 abgesetzt, da dies beruflich genutzt wird.

4.) Wie kann man in meinem Fall bei dem Mischmasch was wie angeben und zurordnen? Vielen Dank.

Gruß Chris
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von muemmel »

div. Fahrten und Gespräche wegen eines Stipentiums Und das Stipendium gedenkt sie zu versteuern? Falls nein - warum sollten das das Werbungskosten sein?

udn was ist mit der Mwst. von der Hardware udn den beriflich bedingten Fahrten zum Stipenium? Ihre Frau zahlt Umsatzsteuer auf ihre Umsätze? Wenn nein, gibt es natürlich keine Vorsteuererstattung.

Was kann man für ein Arbeitszimmer absetzten, wenn man bei den Eltern sehr günstig/umsonst wohnt Das, was man zahlt, also ggf. nichts.
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von Christian123 »

das studium ist beruflich bedingt, damit sie als Dozentin zuküftig mehr und überhaupt bestimmte Tätigkeiten machen kann. Damit sie es sich leisten kann hat sie ein Stipenum beantragt und auch von der SBB erhalten. So sind zumindest ein Teil der Kosten gedeckt, wobei das Stipenium steuerfrei sein soll. Warum sollte diese Fortbildung nicht steuerlich absetztbar sein?

Die Umsätze sind zum Teil Ust.-pflichtig (individuelles Coaching) und der Gruppenunterricht ist steuerfrei. Der Monitor der im Januar gekauft wurde hat Vorsteuer. In dem Januar werden Umsätze aus Dezember gezahlt. Diese waren Ust.-frei. Die steuerpflichtigen Umsätze (Anteil 30%) liefen im Januar und werden Februar ausgezahlt. Warum darf ich keine VSt. ziehen bzw. wie?

Wenn ich Eigentum habe kann ich nichts für das Arbeitszimmer absetzten, weil ich keine Miete zahle? Ich kann doch den Raum nicht nutzen oder sollen/müssen meine Eltern ihr den Raum vermieten?

Mein Verständnis:
So wie ich es verstanden habe hat meine Frau 2015 Einkünfte aus freiberufliche Tätigkeit (Anlage S bei Gemeinsamveranlagung) und ab 11/15 Einkünfte aus Gewerbe (Anlage G). Ich habe Einkübfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also wie immer. Wo Hartz4 für die paar Monate vor der Heirat eingetragen wird weiß ich allerdings nicht. Am Jahresende wird das Ganze dann über die gemeinsame Steuererklärung bis 31.05.16 abgegeben verdröselt. Kosten die ich 2015 aufführen kann, wären die Aufwendungen für das Stipenium (Fahrt Hotel usw.), Fahrtkosten usw. für Dozententätigkeit, Krankenversicherung, gebrauchter Laptop aus 07/15 wo auch Ust. ausgewiesen wäre. Soviel grob dazu.....

Was unklar ist:

Wir müssen bis zum 10.2. rückwirkend für 11/15 wegen dem Gewerbe eine Einahmen- und Überschussrechnung abgeben u.a. auch weil wir die Vst.-Abzugsberechtigung als Kleinunternehmer (<17,5t€) ziehen wollen und dies erfolgreich beantragt haben. Die Frage mit der Vst. ist mir nicht ganz klar, insbesondere wegen der Büromöbel die vor der Gewerbeanmeldung angeschafft wurden. Hier wurde damals auch rückwirkend etwas vom Steuerberater gezogen und die Abgrenzung ist mir nicht klar, insbesondere wegen der monatlichen Abgabe und Vst. und der ev. Korrekturmöglichkeiten, die Krankenversicherung die erst ab März fällig wird und wir bislang noch keine Rechnung haben. In der Firma als GmbH haben wir fast nur Auslandsumsätze und ziehen kräftig Vorsteuer, daher verstehe ich nicht warum ich dies wie oben beschrieben nicht ziehen darf.

Ist mein Verständnis völlig unplausibel und was kann ich bei der Ergebnsirechnungsmeldung falsch machen, so dass mir hier ev. Steuerabzüge flöten gehen?

Vielen Dank und eine schönes Wochenende.

Gruß Chris
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von muemmel »

Wenn ich Eigentum habe kann ich nichts für das Arbeitszimmer absetzten, weil ich keine Miete zahle? Doch, die Abschreibung der Anschaffungskosten. Es handelt sich aber nicht um Ihr Eigentum oder das Ihrer Frau, insofern ist das Argument sinnfrei.
Ich kann doch den Raum nicht nutzen oder sollen/müssen meine Eltern ihr den Raum vermieten? Ich schrieb doch ganz deutlich - man kann ansetzen, was man zahlt. Zahlt man nichts, kann man nichts ansetzen. Zahlt man Miete, kann man die ansetzen. Freilich ist die Miete dann bei den Eltern als Einnahme zu versteuern... Und Miete zu zahlen, damit man sie nachher absetzen kann, ist total sinnfrei, wenn man den Raum auch gratis kriegen kann. Das fällt in die Rubrik "Steuern sparen, koste es, was es wolle".
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von SteuerHeinz »

Hallo Chris, ich möchte hier auch noch meinen Senf dazugeben, wenn es recht ist. Offene Fragen gibt es ja noch genug. =)

Die Aufwendungen für das Studium und auch die Gespräche für das Stipendium usw sind vom Grund auf Betriebsausgaben für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wenn durch das Stipendium nur die Studiengebühren gedeckt sind, spielt es keine Rolle.

Wie erstellt man eine Einnahmenüberschussrechnung?
Ganz einfach, Sie listen alle Betriebseinnahmen auf die in dem Wirtschaftsjahr zugeflossen sind, ziehen davon alle Betriebsausgaben ab die in dem Wirtschaftsjahr gezahlt wurden und haben als Ergebnis im besten Fall einen Überschuss der Einnahmen über den Ausgaben. Im schlechtesten Fall einen Überschuss der Ausgaben. Sollten Die Betriebseinnahmen 17.500 EUR nicht übersteigen reicht eine formlose Gewinnermittlung, bei Betriebseinnahmen über diesen Wert muss eine EÜR nach amtlich Vordruck elektronisch! übermittelt werden.

Können rückwirkend Betriebsausgaben angesetzt werden?
Ja. Sollten Ausgaben entstanden sein, die auf die Zeit vor dem eigentlichen Beginn der Tätigkeit fallen, können diese auch in der EÜR berücksichtigt werden. Theoretisch auch für Möbel und ähnliches welche schon weit früher angeschaft wurden, aber übertreiben würde ich es nicht. Sollten die Möbel im selben oder im Vorjahr angeschafft worden sein, sollte es aber unproblematisch sein.

Was ist mit der Umsatzsteuer?
Als Dozentin hat sie steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze. Sollten die umsatzsteuerpflichtigen Vorjahresumsätze unter 17.500 EUR und der laufenden Umsatz vorausichtlich nicht über 50.000 EUR liegen, könnte es sinnvoller sein, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer am Geschäftsverkehr teilzunehmen. In diesem Fall muss keine Umsatzsteuer für die Eingangsumsätze abgeführt werden, im Gegenzug dafür darf aber auch keine Umsatzsteuer abgezogen werden. Sollten Sie natürlich hohe betrieblcihe Anschaffungen planen, kann es sinnvoll sein zur Erhebung der Umsatzsteuer zu optieren. Bei den Dozenten für die ich bis jetzt Jahresabschlüsse erstellt habe, wurde die Erleichterung in Anspruch genommen, da sich die Anschaffungen meist nur auf ein wenig Technik und Literatur begrenzen. Die Umsatzsteuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden, zumindest um die Wahl zur Kleinunternehmerschaft auszuüben.

Welche Anlage muss ausgefüllt werden?
Für die selbständige Tätigkeit muss die Anlage EÜR und die Anlage S ausgefüllt werden. In welcher Variante Sie zu Anlage G kommen erschließt sich mir allerdings nicht wirklich. Lehrtätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit.
Sollte für die Monate 5-11 ein Anstellungsverhältnis mit dem Bildungsträger bestanden haben, muss die Anlage N ausgefüllt werden. Sollte Ihre Frau zu dem Zeitpunkt auch schon als freiberufliche Dozentin tätig gewesen sein, ist der Zeitraum von 5-12 als einheitliche Tätigkeit anzusehen. Also auch in der Gewinnermittlung mittels EÜR.

Was passiert mit der Krankenversicherung die im Folgejahr fällig ist?
Krankenversicherung gehören zu den Sonderausgaben. Dort gilt das Zu- und Abfluss prinzip. Wenn die KV erst im Folgejahr bezahlt wird, kann diese auch erst im Folgejahr als Sonderausgaben angesetzt werden.

Kann für das Arbeitszimmer "Miete" abgezogen werden?
Prinzipiell kann nichts abgezogen werden was nicht gezahlt wurde. Aber es gibt sicherlich auch Möglichkeiten und sinnvolle Varianten in denen man etwas drehen kann. Sollten die Eltern nur Rente oder nur Kapitaleinkünfte haben die bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben, könnte man darüber nachdenken das Zimmer entgeltlich und zu einem fremdüblichen Mietzins an Ihre Frau zu vermieten. Ihre Frau hat dadurch höhere Betriebsausgaben und geringere Einkommensteuer.

Was passiert bei den Eltern?
Die Eltern haben dadurch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dagegen können Werbungskosten gerechnet werden. Diese wären zum Beispiel die Abschreibung, Grundsteuer, Straßenreinigung, Strom, Wasser und weitere Betriebskosten... usw. Die Einkünfte die ermittelt wurden bleiben bei der Einkommensteuererklärung der Eltern unversteuert wenn das zu versteuernde Einkommen insgesamt unter ca. 17.000 EUR bleibt. Sollten die Eltern allerdings noch arbeiten und einen höheren Grenzsteuersatz als Ihr beide haben, dann bringt das alles nicht viel. Außer natürlich sie wollen Euch etwas Gutes tun.
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Angestellter & Frau als freiberuflich und Gewerbe wie richtig angeben?

Beitrag von Christian123 »

Hallo Heinz,
erstmal ein großes Dankeschön für deine Hilfe und ausführlichen Erklärungen!!!! Ich habe die Steuerklärung soweit vorbereitet und spiele einwenig mit der Berrechnung rum. Oft kann man die richtigen Fragen erst stellen, wenn man sich mit der Sache näher beschäftigt und vorher/dabei Unklarheiten löst. Wir hatten letztes Jahr kaum Einnahme durch meine Frau.Lohnt sich arbeiten kann man hier kritisch fragen !? Krass finde ich dabei, dass wir gemeinsam verlagt bei einem Eur Mehrgwinn über 410Eur 2 Eur mehr Steuern zahlen müssen also extrem betrachtet einen Steuersatz von >200% haben. Ab 1000Eur Gewinn verhält sich die Steuerbelastung in etwa gleich und liegt noch bei 30%, egal wo man die Kosten ansetzt. Die Meldung zur Ust./EüR war ratz fatz gemacht und kein Aufwand. Bei der EüR, die ja so wie es mitbekommen habe erst ab 03/15 elektronisch übermittelt kann, habe ich wegen der formlosen Abgabe noch ein paar Unklarheiten, nicht rechnerisch, sondern inhaltlich. Warum hier nicht 1x Jahr mit der Erklärung reicht, kann ich nicht nachvollziehen, wenn man unter 17t€ bleibt.

Fragen zu deiner Anwort:
1.) Das Stipenium ist staatlich von der SBB und soll dafür dienen Begabte zufördern und zu entlasten, damit diese weniger arbeiten müssen und sollen einkommensunabhängig komplett steuerfrei sein. Genauso ist eine Erbe aus einer Lebensversicherung steuerfrei (<50t€ Freibetrag meine ich). Die Beträge müssen zwar angegeben werden, aber das Stipenium deckt mehr als die Studiengebühren. Wo müssen denn diese Beträge wie im elsterformular angegeben werden?

2.) EüR: Diese muss jetzt erstmalig nach 3 Monaten mit abgegeben werden. Dies zu erstellen ist nicht schwer zumindest nach dem Prinzip zum Zahlungszeitpunkt. In meinem Beispiel wäre es von 1.11-31.12.15 so: 800Eur im Dezember für den November, für Dez. kamen 1.000Eur erst im Januar. Ausgaben wären Fahrtkosten November+Dezember (XEur), Aufwandspauschale mit YEur. Im Januar kam dann die Einahmen für Dezember abzgl. Fahrtkosten, Pauschale und ein Monitor mit Vorsteuer. Für das Stipenium sind im September Hotel und Fahrtkosten mit gut 400Eur angefallen.

Was gebe ich in der EüR Nov-Jan. an: 1000+800Eur-X-Y(für Nov&Dez&Jan)- 300Eur (Monitor als GWG)- 400Eur Stipeniumfahrt- Büromöbel z-Eur aus 2015?
Was gebe ich bei der Ust-Meldung an: 1000+800 Steuerfrei und 50Eur Vst.-Abzug durch den Monitor. Die Ust.-belasteten Umsätze aus Januar werden erst im Februar gezahlt, aber ich habe beantragt, das wir Vst.-abzugsberechtigt sind.

3.)Warum sollte man da als Kleinstunternehmer verzichten, wenn man viele Umsätze nach §4 Nr.8 28UStG hat? So können doch alle Aufwendungen die Vst. gezogen werden und der Aufwand der monatlichen Abgabe ist doch recht überschaubar, da man die Beleg so oder so sammeln muss und "bucht"

4.) In Anlage G muss ich doch den Gewinn aus Gewerbebetrieb eingeben. Anlage S sollte entfallen, da man Hartz4-Erträge nicht angeben muss und die Einkünfte aus selbstständiger Dozententätigkeit wurde damals vollständig gegen hartz4 abgezogen, sie hatte im grunde für Null gearbeitet. Beim jetzigen Träger kann sie nur als Gewerbetreibene Dozentin Unterichten, daher auch nur Anlage G oder sehe ich das falsch? Der Anlage G würde ich dann die EüR als Nachweis beilegen.

5.) Krankenversicherung fällt erst ab 03/16 an und betrifft dann nur das Jahr 2016, also fließt diese Sonderausgabe gar nicht in die EüR, so wie die Anlage für Versorungsaufwendungen Zeile 4? Wir haben noch eine stillegelegt Versicherung die wieder aufleben sollte, aber da ist es wahrscheinlich zu spät für oder kann man pauschal eingezahltes Geld in einen Fonds in 2015 als Versorungsaufwendungen geltend machen? Diese Frage ist leider auch erst jetzt hochgekommen, da man sich als Arbeitnehmer seine Rente bekommt und wir bislang nicht dran gedacht haben. Hätte ich da abzgl. meiner Rentenbeiträge bis 40t€ in ein Sparvertrag/Fonds einzahlen und steuerlich absetzten können???

6.) Das mit der Büromiete ist eine gute Idee, da wir einen toten Raum dafür nutzen. Steuern zahlen meine Eltern als Rentner keine deshalb wurde das Haus auch noch nicht überschrieben. Könnte man die Wohnung wie folgt vermieten: 600Eur Warm 100m² (vorher), nun 400Eur warm Miete privat und 200Eur warm Miete Büro gewerblich. Ist da etwas zu beachten wegen dem Gewerbe, da das haus seit 2 Jahren nicht mehr gewerblich genutzt wurde, da wohnungen daraus gemacht wurden.

Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten. Man muss/kann auf vieles achten, aber oft kann man auch nur Fragen stellen, wenn man die Wege und Zusammenhänge versteht. Da hilft auch oft der Tipp: geh doch zum Steuerberater" nicht weiter wenn man nicht alle Fakten liefert die relevant sein können. Daher nochmal vielen Dank für deine Antwort. Einen schönen Sonntag noch.

Gruß Chris
Antworten