KM Pauschale 1. Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeiten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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d.sinclair
Beiträge: 1
Registriert: 2. Jan 2016, 13:12

KM Pauschale 1. Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeiten

Beitrag von d.sinclair »

Hallo,

Mein Arbeitgeber hat als 1. Tätigkeitsstätte Essen festgelegt.
Ich bin im IT Bereich tätig und leiste auch mal längere Zeit, für einen Kunden meiner Firma, Support vor Ort. So kann es auch mal passieren, dass ich regelmäßig durchgehend 1 Jahr für einen Kunden tätig bin, und dann auch direkt zu dem Kunden fahre. In Essen bin ich nur ab und zu im Jahr.

Mal ein Beispiel:
Gearbeitet habe ich die ersten 3 Monate in Ratingen und den Rest des Jahres in Rheinberg. Ich bin direkt von meiner Wohnung zu den Einsatzorten gefahren ohne vorher nach Essen zu fahren.

Nun meine Frage:
Wie und Wo trage ich die Pauschalen ein?
1) 1. Tätigkeitsstätte ohne KM bzw. nur für die 5 Tage
2.) Ratingen und Rheinberg als Auswärtstätigkeit jeweils mit KM von meiner Wohnung zur Arbeitsstätte?
3.) Als Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit?

Fahrten jeweils mit privatem PKW.

mfg
Sinclair
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: KM Pauschale 1. Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeiten

Beitrag von StephanM »

Hi,
1. deine Fahrten zur 1.Tätigkeitsstätte werden mit einfacher Entfernungspauschale abgerechnet, auch wenn es nur 5 Tage sind.
2. Die Fahrten zu deiner auswärtigen Tätigkeit sind mit Hin- und Rückweg x 30ct/km von Wohnung bis Arbeitsort ansetzbar.
3. Auswärtstätigkeit

Ach ja bei entsprechender Abwesenheit von deiner Wohnung (und deiner 1. Tätigkeitsstätte) die Verpflegungspauschale nicht vergessen.
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