Ich habe als Kleinunternehmer 2014 die Umsatzgrenze von 17500 Euro deutlich überschritten (ca. 22.000 Euro).
Habe die Steuererklärung für 2014 vor ca. zwei Monaten abgegeben. Jetzt hab ich einen Bescheid für 2014 bekommen, auf dem ich lediglich aufgefordert werde, Einkommensteuer zu zahlen. Also keine Aufforderung oder Feststellung, Umsatzsteuer zu zahlen. Habe dort angerufen und nachgefragt, ob ich dann überhaupt Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das nicht festgestellt wurde vom Finanzamt. Die Mitarbeiterin meinte, dass wenn das nicht festgestellt wurde, es dann wohl so sein wird, dass ich dann eben weiterhin Kleinunternehmer bleibe.
Das würde mich extrem entlasten, da schon ein Jahr danach mein Umsatz um ca. 70 % eingebrochen ist und ich den ganzen Aufwand mit Umsatzsteuer nicht gebrauchen kann, da ich mich aufs Geschäft konzentrieren muss.
Meine Frage: Muss ich denn jetzt Umsatzsteuer zahlen? Umsatzsteuergrenze wurde ja überschritten, aber Finanzamt hat das nicht festgestellt und im Bescheid gibts keine Aufforderung.
Kein Bescheid zur Zahlung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig?
Re: Kein Bescheid zur Zahlung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig?
Wenn die Grenze in 2014 überschritten wurde ist man ab 2015 umsatzsteuerpflichtig.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Kein Bescheid zur Zahlung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig?
Habe die Steuererklärung für 2014 vor ca. zwei Monaten abgegeben. Einschließlich der Umsatzsteuererklärung?
Re: Kein Bescheid zur Zahlung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig?
Steuerarten werden getrennt voneinander behandelt.
- Einkommensteuer mit Soli und Kirchensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Wenn du nur einen Einkommensteuerbescheid bekommen hast, dann ist das keine Aussage zu anderen Steuerarten.
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- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Wenn du nur einen Einkommensteuerbescheid bekommen hast, dann ist das keine Aussage zu anderen Steuerarten.