Als Student Laptop + Fahrtkosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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oskar90
Beiträge: 1
Registriert: 26. Dez 2015, 21:12

Als Student Laptop + Fahrtkosten absetzen

Beitrag von oskar90 »

Ich bin seit Sommer letzten Jahres Student. Habe mir zu Beginn des Studiums einen Laptop gekauft. Des Weiteren bin ich Pendler.

Nun lese ich des Öfteren Tipps, dass man sich Laptop, Fahrtkosten, etc. absetzen kann.
Ich arbeite schon seit Jahren in den Sommermonaten, seit zwei Jahren in einem größeren Unternehmen. Zusätzlich bin im besagten Unternehmen auf Minijob-Basis angestellt, was jedoch an dieser Stelle nicht relevant sein dürfte.

Bisher habe ich immer den Bogen für die vereinfachte Einkommenssteuererklärung ausgefüllt, und eben jene Steuern zurück bekommen, die von meinem Lohn abgedrückt worden sind.
Nun kann ich mir schwer vorstellen, dass ich noch zusätzlich Laptop + Fahrtkosten absetzen kann, da ich so gut wie alle Steuern zurück bekomme.

(An dieser Stelle will ich erwähnen, dass ich mich kaum auskenne.)
Ist das überhaupt möglich? Das würde ja bedeuten, dass ich mehr rausbekomme, als ich in die Staatskasse eingezahlt hatte. Wenn ja, welchen Bogen muss ich dafür ausfüllen? Kann ich nachträglich noch Steuern absetzen für das vergangene Jahr (2014), obwohl schon eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung abgegeben wurde?
Und, was kann ich dann zusätzlich noch herabsetzen?


Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Als Student Laptop + Fahrtkosten absetzen

Beitrag von schlauelia »

mehr Steuern als man gezahlt hat, kann man nicht zurückbekommen. Wenn Sie einen Freibetrag eingetragen haben, müssen Sie ja eine Steuererklärung für 2015 abgeben und da können Sie dann auch noch zusätzliche Ausgaben geltend machen.
Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Als Student Laptop + Fahrtkosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Wenn Sie einen Freibetrag eingetragen haben, müssen Sie ja eine Steuererklärung für 2015 abgeben Und das hat er jetzt wo erwähnt?
und da können Sie dann auch noch zusätzliche Ausgaben geltend machen. Und das bringt ihm jetzt konkret was? Denn wie Sie so treffend feststellten, kann er nicht mehr kriegen, als er eingezahlt hat. Und das kriegt offenbar auch ohne zusätzliche Ausgaben zurück.
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