ZIV

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Nelson
Beiträge: 14
Registriert: 19. Dez 2015, 17:41

ZIV

Beitrag von Nelson »

Ich habe eine Österreichische KEST in der Zeile 56 der KAP eingetragen. Da diese nur 25% betrug und nicht 35 % wurde sie nicht akzeptiert, außerdem wurde ZIV nicht erwähnt
Das FA ist aber der Meinung, dass Österreich keine Quellensteuer erheben darf und ich soll die Steuer zurückfordern. Die Eintragung in der Zeile 56 wird nicht anerkannt. Also muss ich zwar die Kapitalerträge in der Zeile 47 angeben ,da Zeile 56 nicht anerkannt wird, erfolgt eine Doppelbesteuerung.
Wer hat zu dieser Causa eine Meinung?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: ZIV

Beitrag von Petz »

Als ZIV wird es nur anerkannt, wenn es als ZIV ausgewiesen ist von der ausl. Bank.

Ansonsten muss man das nicht in Zeile 47 angeben, das hätte nämlich die gleiche Auswirkung.

Sondern in Zeile 50 oder 51, dann wird es nach der Formel in § 32d Abs. 1 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

Die ausl. Steuer ist dann q.

Es erfolgt keine Doppelbesteuerung, die ausl. Steuern wird in gewissen Grenzen anerkannt, aber eben nicht wie inl. Steuer.
Sonst würde die BRD im Zweifel ausl. Steuern erstatten müssen, das kommt natürlich nicht in Frage.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Nelson
Beiträge: 14
Registriert: 19. Dez 2015, 17:41

Re: ZIV

Beitrag von Nelson »

Lieber Petz,
erstmal herzlichen Dank für die gute Antwort.
Was soll ich jetzt tun, die Quellensteuer von Österreich zurückfordern, wie das FA vorschlägt oder wie Sie vorschlagen in Zeile 51 eintragen?
Wie hoch wird dann die bezahlte Steuer anerkannt?
Es ist mir schon klar, dass Deutschland nicht die Steuern für das Ausland zahlen will, aber die Kapitalerträge aus dem Ausland will schon besteuern?
Hätte ich das aus Steuerehrlichkeit nicht angegeben, hätte das FA das nie erfahren, denn Österreich meldet nur Ausländer, ich wurde als Inländer behandelt, wie jetzt nachträglich erfuhr.
Besten Dank im voraus
Nelson
Beiträge: 14
Registriert: 19. Dez 2015, 17:41

Re: ZIV

Beitrag von Nelson »

Lieber Petz,
darf ich nochmals höflichst um einen Rat bitten, entweder Steuer aus Österreich zurückfordern, oder in Zeile 51 eintragen?
Was ist besser?
Besten Dank im voraus
Frohe Weihnacht
Nelson
Beiträge: 14
Registriert: 19. Dez 2015, 17:41

Re: ZIV

Beitrag von Nelson »

Liebe Forumsfreunde.

nachdem ich zu dieser Causa leider keine Antwort mehr erhielt, hier meine Recherchen beim FA A.

Die bezahlte KEST muss per Formular beim FA Eisenstadt zurückgefordert werden-
Um kpnftig keine KEST mehr abgezogen zu erhalten, ist auch ein Formular an das FA Eisenstadt zu richten.
Die ZIV kann damit vermieden werden.

Bei der Bank sollte man sich die zu erwartete Kapitalertragssteuer schon mal bei Fälligkeit nach D überweisen lassen. Also die 25 % der Zinserträge bei Gutschrift.
Nelson
Beiträge: 14
Registriert: 19. Dez 2015, 17:41

Re: ZIV

Beitrag von Nelson »

Das Problem wurde gelöst:
1. Wurde beim FA in A beantragt, das keine KEST mehr abgezogen wird.
2. Wurde für die bisher bezahlte KEST Rückerstattung bei FA A beantragt.
3. Werden die Kapitalerträge beim FA D deklariert.

Ich danke allen Beteiligten für die bisherigen Ratschläge.

Es gibt nur noch eine bittere Pille:
Das FA in Bayern will für Kapitalerträge keinen Alterdentlastungbetrag anerkennen.
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