Hallo zusammen,
ich habe meine Steuererklärung für 2014 eingereicht und einen Steuerbescheid 2014 + Vorauszahlungsbescheid für 2015 bekommen.
Den Steuerbescheid für 2014 habe ich angefochten und musste am Schluß deutlich weniger Steuern zahlen als zuvor. Den Vorauszahlungsbescheid für 2015 hat das Finanzamz jedoch auf Grundlage des alten Bescheids aufrechterhalten und verlangt von mir für 2015 / 2016 eine hohe Vorauszahlung. Wieso wurde der Vorauszahlungsbescheid denn nicht im gleichen Zuge angepasst, als der Bescheid für 2014 angepasst wurde?
Jetzt will das Finanzamt eine betriebswirtschaftliche Zusammenfassung für 2015, obwohl Sie eingentlich den Fehler gemacht haben den Steuerbescheid 2014 mir falsch auszustellen. Für mich ist aber eine betriebswirtschaftliche Zusammenfassung viel Aufwand, da ich keinen Buchhalter habe. Das ist fast der gleiche Aufwand wie für eine EÜR.
Seht ihr hier einen Argumentationsweg gegenüber dem Finanzamt, ohne das ich eine betriebswirtschaftliche Zusammenfassung erstellen muss?
Grüße
anak
Steuer Vorauszahlung anpassen
Re: Steuer Vorauszahlung anpassen
Hi,
als du den Bescheid inkl. Vorauszahlung bekommen hast, war das nicht 1 Bescheid, sondern gleich mehrere.
Einer davon war der Steuerbescheid für 2014, gegen den du Einspruch eingelegt hast. Ein Weiterer ist der Vorauszahlungsbescheid, dessen Änderung du anscheinend vor kurzem beantragt hast.
Weitere Bescheide, die in dem Bescheid enthalten sein können sind z.B. ein Bescheid über die Zinsfestsetzung oder Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages.
Grundsätzlich sind dieses eigene Bescheide, die gesondert angefochten werden müssen.
Es war also nicht der Fehler vom Finanzamt, das die Vorauszahlungen nicht angepasst wurde.
Aber ruf den Sachbearbeiter doch einfach an und erkläre ihm die Problematik. Meistens kann man das mit einem Gespräch einfacher klären, als im Schriftwechsel
MfG
als du den Bescheid inkl. Vorauszahlung bekommen hast, war das nicht 1 Bescheid, sondern gleich mehrere.
Einer davon war der Steuerbescheid für 2014, gegen den du Einspruch eingelegt hast. Ein Weiterer ist der Vorauszahlungsbescheid, dessen Änderung du anscheinend vor kurzem beantragt hast.
Weitere Bescheide, die in dem Bescheid enthalten sein können sind z.B. ein Bescheid über die Zinsfestsetzung oder Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages.
Grundsätzlich sind dieses eigene Bescheide, die gesondert angefochten werden müssen.
Es war also nicht der Fehler vom Finanzamt, das die Vorauszahlungen nicht angepasst wurde.
Aber ruf den Sachbearbeiter doch einfach an und erkläre ihm die Problematik. Meistens kann man das mit einem Gespräch einfacher klären, als im Schriftwechsel
MfG
Re: Steuer Vorauszahlung anpassen
Hallo!
Ich verstehe die Situation, dennoch resultiert der Vorauszahlungsbescheid aus dem Steuerbescheid. Somit sollte es doch logisch sein, dass ein neuer Steuerbescheid auch einen neuen Vorauszahlungsbescheid nahc sich zieht.
Ich habe ihn angerufen und er möchte gerne diese betriebswirtschaftliche Zusammenfassung.
Kann ich schriftlich eine Nachberechnung des Vorauszahlungsbescheids auf Grundlage des aktualisierten Steuerbescheids 2014 beantragen?
Grüße
anak
Ich verstehe die Situation, dennoch resultiert der Vorauszahlungsbescheid aus dem Steuerbescheid. Somit sollte es doch logisch sein, dass ein neuer Steuerbescheid auch einen neuen Vorauszahlungsbescheid nahc sich zieht.
Ich habe ihn angerufen und er möchte gerne diese betriebswirtschaftliche Zusammenfassung.
Kann ich schriftlich eine Nachberechnung des Vorauszahlungsbescheids auf Grundlage des aktualisierten Steuerbescheids 2014 beantragen?
Grüße
anak
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Steuer Vorauszahlung anpassen
natürlich können Sie dies machen. Noch besser wäre es, wenn Sie einfach die Einnahmen und Ausgaben z.B. bis zum 30.9.2015 zusammenstellen ( müssen Sie ja sowieso für die ESt 2015 machen) und reichen dem FA diese EÜ per 30.9.ein, schätzten 25% Gewinn dazu und beantragen eine Anpassung.
Der Begriff "betriebswirtschaftliche Auswertung" wird gerne genommen, aber in der Regel erstellen diese nur bilanzierende Unternehmen diese zusätzliche Auswertung. Für den kleinen Unternehmer tut es auch die EÜ, die jedes EDV-Programm auch monatsweise auswirft.
Lia
Der Begriff "betriebswirtschaftliche Auswertung" wird gerne genommen, aber in der Regel erstellen diese nur bilanzierende Unternehmen diese zusätzliche Auswertung. Für den kleinen Unternehmer tut es auch die EÜ, die jedes EDV-Programm auch monatsweise auswirft.
Lia