Büro an sich slebst vermieten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rolf100
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Registriert: 9. Nov 2009, 19:13

Büro an sich slebst vermieten

Beitrag von Rolf100 »

Hallo zusammen,

habe mal folgende fiktive Konstellation erdacht.:

Ein Ehepaar hat eine 8 Familienhaus. Diese 8 Wohnungen sind in durch Teilungserklärung in 8 Eigentumswohnungen aufgeteilt worden.

Das Ehepaar machte in der Einkommensteuererklärung ein Arbeitszimmer in Ihrem selbstgenutzen Einfamilienhaus als Werbungskosten geltend, und begründete dies damit, dass es die komplette Verwaltung, Vermietung usw. des Objektes selbst erledigt und dafür eine Arbeitszimmer benötigt. Der Ehemann wie auch die Ehefrau gehen einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach, sind also einfache Angestellte.

Das Finanzamt versagte die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmer mit der Begründung, dass dieses Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesammten beruflichen Tätigkeit der beiden Steuerpflichtigen wäre, und somit nicht anzurechnen sei.

Nun kommt die Denksportaufgabe:

Wie schon beschrieben, besitzt das Ehepaar ein selbstbewohntes Einfamilienhaus, was aber aufgrund der Architektur ohne weiteres zu einem 3-Familienhaus umgewandelt werden kann. Die Eheleute beantragen bei dem für Sie zuständigen Bauamt eine Abgeschlossenheitserklärung, die auch erteilt wird, und lassen anschliesend damit durch einen Notar eine Teilungserklärung erstellen und in das Grundbuch eintragen. Nun wird schwupps aus einem Einfamilienhaus ein 3 Familienhaus mit 3 vollkommen unabhängigen Wohnungen.

Jetzt wollen die Eheleute einen Mietvertrag mit sich selber machen, und dann in der angemieteten Fläche, sagen wir mal so 70qm ein Büro für die Verwaltung und Vermietung Ihrer nunmehr 11 Eigentumswohnungen eröffnen.

Wie würdet Ihr die Sachlage sehen ?

Muss eine Finanzverwaltung diesen Mietvertrag anerkennen ?

Schreibt doch mal wie Ihr hier die Sache als Laien beurteilen würdet.
krümmel
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Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Büro an sich slebst vermieten

Beitrag von krümmel »

hallo,

man kann nicht mit sich selber einen Mietvertrag abschließen. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt d. Mietvertrag anerkennt.
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