Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Xor
Beiträge: 7
Registriert: 15. Apr 2015, 09:21

Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von Xor »

Hallo Leute,

ich blicke nicht mehr durch, was ich am besten machen soll, und hoffe auf kompetente Hilfe von Euch.

Ich habe im Mai geheiratet, im Oktober erwarten meine Frau und ich unser erstes Kind. Aktuell ist meine Frau im Beschäftigungsverbot, ihr befristeter Vertrag läuft zum 31.10. aus, danach soll und will sie erstmal mindestens 12 Monate zu Hause bleiben und für den Kleinen da sein. Aktuell sind wir noch in Steuerklasse 4/4 ohne Faktor.

Aktuell verdiene ich in Klasse 4 rund 2300€ netto bei 4000€ brutto. Meine Frau bekommt 1250€ netto von 1750€ brutto. Somit dürfte meine Frau ab November dann ein Elterngeld in Höhe von etwa 750€ bekommen, richtig? (Gerechnet 0,65 * 1250€ minus ~80€ Sozialabgaben)

Ich habe mir ausgerechnet, dass ich etwa 2700€ netto bekommen würde, wenn wir in 3/5 wechseln würden. Das Elterngeld bleibt davon unbeeinflusst. Also hätten wir monatlich etwa 400€ mehr, aber ich müsste mit einer satten Nachzahlung der Einkommensteuer rechnen, richtig? Wie hoch wird diese in etwa ausfallen? Die ungefähren Zahlen hab ich ja...

Ich frage mich halt, ob es sinnvoll wäre in 3/5 zu wechseln, oder in 4/4 zu bleiben. Mir ist klar, dass unterm Strich das Gleiche rauskommen wird, also entweder monatlich mehr und ne Nachzahlung, oder monatlich weniger und eine Rückerstattung.

Aber wie kann ich mir diese Zahlen in etwas ausrechnen? Wenn wir in 4/4 bleiben, mit wieviel Rückzahlung könnte ich rechnen? Wenn wir in 3/5 wechseln, wie hoch wird in etwa die Nachzahlung sein?

Insgesamt dürften wir doch in dieser Konstellation unterm Strich "mehr" haben, als wenn wir nicht verheiratet wären und kein Kind hätten, oder?

Also wenn wir in 3/5 monatlich 400€ mehr netto hätten, dann sollte ja die Nachzahlung bei maximal 12*400€ liegen, richtig? Und wenn wir in 4/4 bleiben, müssten wir doch dieses Geld entsprechend bei der Steuererklärung wieder rausholen, oder?

Kann mir das bitte mal jemand - möglichst anhand "meiner" Zahlen - etwas veranschaulichen?

Eigentlich empfiehlt uns jeder in 3/5 zu wechseln, weil ein Baby ihrer Meinung nach eher monatlich Geld kostet. Wenn ich das Geld dann zwar monatlich habe, aber im März auf einmal 3000€ zurückzahlen muss, hilft mir das nicht weiter.

Ich hoffe ich konnte mein Problem veranschaulichen...

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße,
Xor
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

Ich nehme an, Sie meinen die Rechnung für 2016? Okay - unterstellen wir mal EG-Bezug bis Oktober und dann arbeitet die Frau wieder. Sie sind das ganze Jahr in Klasse 3, Ihre Frau in Klasse 5. Sie zahlen folglich etwa 5200 Euro Lohnsteuer und 300 Euro Soli. Ihre Frau zahlt in den 2 Monaten 700 Euro Steuer und 40 Euro Soli. Und jetzt schmeißen wir das mal in den Progressionsrechner n-heydorn.de, mit der Annahme von 7500 Euro EG in 10 Monaten. Die Versicherungsbeiträge habe ich dabei nur grob geschätzt. Da wirft mir der Rechner eine Nachzahlung von 740 Euro aus. Sollten Sie in der Kirche sein, kommen je nach Bundesland noch 50 bis 60 Euro Kirchensteuer dazu.

Nachtrag: Ich sehe gerade, daß der Vertrag Ihrer Frau ja ausläuft. Rechnen wir das also mal ohne Einkommen (außer EG) und Steuerzahlung auf der Seite der Frau aus: Dann rechnet der Rechner 900 Euro Nachzahlung aus (die verhältnsimäßig hohe Steuer in Klasse 5, die Ihre Frau im ersten Beispiel entrichtet, fällt ja weg), mit Kirchensteuer 980.
Xor
Beiträge: 7
Registriert: 15. Apr 2015, 09:21

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von Xor »

Hallo,

vielen Dank für die Information. Ja, ich meinte unte randerem 2016.

Kann ich dann - als Milchmädchenrechnung - in etwa folgendes Annehmen:

Monatlicher Vorteil bei Steuerklasse 3/5 gegenüber 4/4: 400€

Auf das Jahr gerechnet also 12*400 = 4800€, abzüglich ~1000€ aus Ihrer Rechnung.

Bedeutet also grob, dass ich in 4/4 eine Rückerstattung von 3800€ annehmen kann, wenn wir in Steuerklasse 4/4 bleiben?

Und zweite Frage, wie wird die Lohnsteuer-Bilanz für 2015 in etwa aussehen? Da wir ja nun verheiratet sind, und ein Kind erwarten, wirkt sich das doch rückwirkend auf das gesamte Jahr 2015 aus - beides - oder?

Also auch hier rückwirkend seit Januar alles in einen Topf werfen (obwohl wir Steuerklasse 1/1 bis Mai hatten), halbieren, versteuern, Steuerlast verdoppeln und abziehen, was bisher an Steuern bezahlt wurde von uns beiden? Ist das so richtig?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

Und zweite Frage, wie wird die Lohnsteuer-Bilanz für 2015 in etwa aussehen? Keine Ahnung - Sie wollen doch die Steuerklasse wechseln. Da müßten Sie mindestens mal verraten, wann Sie das zu tun gedenken. Und dann ist ja auch die Frage, wieviel Elterngeld fließen wird - das erste Kind kommt gern mal später...
Da wir ja nun verheiratet sind, und ein Kind erwarten, wirkt sich das doch rückwirkend auf das gesamte Jahr 2015 aus - beides - oder? Daß Sie ein Kind haben, wirkt sich steuerlich praktisch überhaupt nicht aus. Sie kriegen Kindergeld - das ist die praktische Auswirkung, aber steuerlich wirkt es sich nur auf Soli und Kirchensteuer aus.
Xor
Beiträge: 7
Registriert: 15. Apr 2015, 09:21

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von Xor »

Die Lohnsteuerklasse würden wir zum 01.01.2016 wechseln. Elterngeld dürfte für 2015 eigentlich garnkeins fließen, oder nur sehr wenig, da der Termin Ende Oktober ist, und dann ja erstmal 8 Wochen das Mutterschaftsgeld bezogen wird. Das dürfte dann aber ebenfalls, genau wie Krankengeld, dem Progressionsvorbehalt unterliegen, oder liege ich hier falsch?

Warum ich wegen Krankengeld frage: Der Vertrag meiner Frau läuft ja zum 31.10.2015 aus (befristet). Danach wird sie sich auch nicht arbeitssuchend melden, weil sie das ja nicht ist. Sie WILL ja 12 Monate mindestens daheim bleiben. Da der Vertrag aber dann endet, wird ab 1.11.2015 laut Gesetz von der Krankekkasse kein Mutterschaftsgeld mehr gezahlt, sondern ein Ausgleich in Höhe des Krankengeld-Satzes.

Wird Mutterschaftsgeld versteuert, oder fließt es in den Progressionsvorbehalt ein?
Wird Krankengeld versteuert, oder fließt es in den Progressionsvorbehalt ein?

Kann mir auf die erste Frage, bezüglich meiner "Milchmädchenrechnung" noch jemand Feedback geben, ob meine Rechnung so grob stimmt, oder ob ich einen Denkfehler drin habe?

Vielen Dank und viele Grüße,
Xor
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

Mutterschaftsgeld wie Krankengeld unterliegen der Progression. Na ja, das ist jetzt eine sehr ungefähre Rechnung, aber versuchen wir es mal: Sie verdienen im Laufe des Jahres 2015 48.000 Euro und zahlen dabei ungefähr 9300 Euro Steuer und Soli. Ihre Frau verdient, sagen wir mal, Geld bis August. Das sind dann 14.000 Euro, von denen sie 1.200 Euro Steuer und Soli zahlt. Es folgen zwei Monate Mutterschaftsgeld (2.500 Euro) und 2 Monate Krankengeld (2.200 Euro), also insgesamt 4.700 Euro progressionspflichtiges Einkommen. Der schon erwähnte Steuerrechner wirft mir 900 Euro Erstattung aus, plus ggf. 60 bis 70 Euro erstattete Kirchensteuer.

Bedeutet also grob, dass ich in 4/4 eine Rückerstattung von 3800€ annehmen kann, wenn wir in Steuerklasse 4/4 bleiben? Nicht ganz - ich sehe ohne Kirchensteuer einen Einkommensunterschied von 320 Euro. Das macht mal 12 etwa 3800 Euro und bereinigt um die 1.000 Euro folglich 2.800 Euro. Mit Kirchensteuer vergrößert sich der Unterschied um ca. 20 Euro im Monat - macht am Ende ca. 3.000 Erstattung. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, die ja bisher nicht mitgerechnet wurde, kämen noch mal so ca. 200 Euro dazu. Einen ähnlichen Betrag können Sie in dem Fall auch auf die Rechnung für 2015 draufschlagen.
masaruta4at
Beiträge: 6
Registriert: 4. Sep 2015, 09:44

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von masaruta4at »

Das sind dann 14.000 Euro, von denen sie 1.200 Euro Steuer und Soli zahlt.
agent gclub
CocoLores
Beiträge: 1
Registriert: 12. Okt 2015, 11:50

Re: Veranlagung, Elterngeld, Steuerklasse

Beitrag von CocoLores »

Hallo ins Forum!

Genau die Frage des Threaderstellers stellen wir uns auch gerade und trotz der Antworten hier habe ich noch jede Menge Fragezeichen im Kopf.

Mir wurde zugetragen, dass es eben nicht egal ist ob mann 3/5 oder 4/4 macht.
Scheinbar kann es so sein, dass man bei 3/5 am Ende eine positive Bilanz bei mtl. Netto zur Nachzahlung hat, wie wenn man in der 4/4 bleibt.

Wie ich mir das aber - für meinen persönlichen Fall - berechnen kann, ist mir nach wie vor schleierhaft :( ...

Unser Kind soll am 22.12.15 auf die Welt kommen und die Heirat war am 18.09.2015.
Somit würde für uns auch ein etwaiger Steuerklassenwechsel zum 01.01.2016 bevorstehen.
Ohne das jedoch verstanden zu haben, was dann steuerliche genau passiert, werden wir das wohl eher nicht tun.

Wie kann ich das rechnen?
Werden Eltern- und Kindergeld als Lohnersatzleistungen in Summe aufs Jahr gesehen?

Danke im Voraus.

Grüße aus Rheinland-Pfalz
Daniel
Antworten