Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit wie absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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WL9700
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Registriert: 15. Jun 2015, 10:06

Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit wie absetzbar?

Beitrag von WL9700 »

Hallo Zusammen,

schon einmal ein großes Lob, dass es diese Seite gibt! =)

Nun mal zu meinem Problem:
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Ich habe eine bundesweite Einsatzwechseltätigkeit bei der Bank.
Ich fahre jeden Monat in die Heimat, da ich dort nicht nur in zwei Vereinen bin, sondern auch meine Lebenspartnerin dort lebt. Ich lebe dort bei meinen Eltern, zahle keine Miete, trage aber sonstige Kosten ganz allein. Ich habe vorher auch schon zwei Jahre allein gelebt.
Hier in meinem Arbeitsort zahlt mein Arbeitgeber die Unterkunft. Wo habe ich denn dann meine Haushaltführung? Ich habe doch weder hier, noch eigentlich zu Hause meinen ersten Haushalt. Eine doppelte Haushaltsführung kann ich doch dann aber auf jeden Fall nicht machen, oder?
Wie kann ich die Fahrtkosten genau abrechnen? Problematisch ist, dass ich mit der Bahn immer nach Hause gereist bin, aber die Quittungen nicht aufgehoben habe. (ist leider meine erste Steuererklärung)
Kann ich dort pauschal auch etwas ansetzen oder die tatsächlichen Kosten trotzdem ansetzen? Die tatsächlichen Kosten bekomme ich dank geführten Haushaltsbuch noch zusammen.Rechne ich dann die Kosten nur für eine Richtung (zur Heimat hin), oder für beides an?
Eine weitere Frage die sich mir noch stellt ist folgende:

Ich habe hier am Arbeitsort ein Jobticket, wo ich die Kosten dafür trage. Kann ich dieses dann komplett als Fahrtkosten am Arbeitsort ansetzen, oder wie ist hier die Herangehensweise?
Ich frage mich auch, wie ich nachweisen kann, welche Enfernung es von meiner Vor-Ort-Unterkunft ist, da ich ja dafür nichts zahle und deshalb auch keinen Nachweis über diese Unterkunft habe.

Ich hoffe, Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.

Vielen vielen Dank schonmal!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit wie absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Ich frage mich auch, wie ich nachweisen kann, welche Enfernung es von meiner Vor-Ort-Unterkunft ist, da ich ja dafür nichts zahle und deshalb auch keinen Nachweis über diese Unterkunft habe. Das heißt, Sie haben die Meldegesetze ignoriert und Ihren zweitwohnsitz nicht angemeldet? Da haben Sie sich keinen Gefallen getan, denn für die Nachweisbarkeit einer DHHF ist das natürlich ziemlich unpraktisch. Trotzdem wird ja irgendwer bestätigen können, daß Sie da wohnen - der Vermieter oder Ihr Arbeitgeber beispielsweise.
Ich habe hier am Arbeitsort ein Jobticket, wo ich die Kosten dafür trage. Kann ich dieses dann komplett als Fahrtkosten am Arbeitsort ansetzen, oder wie ist hier die Herangehensweise? Natürlich nicht - von der Pendlerpauschale werden Sie doch mal gehört haben? Die können Sie ansetzen.

Was den Rest anbelangt: Stellen Sie sich auf jede Menge Probleme ein. Zweitwohnsitz nicht angemeldet, kein richtiger Hauptwohnsitz (Zahlen Sie da wenigstens die Nebenkosten? Das könnte nämlich helfen), verhältnismäßig wenig Heimfahrten, für die auch keinerlei Nachweise existieren - das wird schwierig werden. Angesetzt wird übrigens wiederum die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer (nach Kilometer auf der Straße!) und nicht der tatsächliche Fahrpreis. Es fragt sich, ob sich die Mühe lohnt - bei 12 Fahrten zu 300 Kilometern kommen wir hier auf 1.080 Euro. Werbungskosten werden steuerlich aber überhaupt nur relevant, soweit sie 1.000 Euro überschreiten (wobei da jetzt auch die Fahrtkosten am Arbeitsort mit hineingehören).
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