Kleingewerbe vs. Gewerbe
Kleingewerbe vs. Gewerbe
Hallo,
ich habe folgende Frage: ich habe mich im Oktober 2013 selbstständig gemacht und hatte die ersten Einnahmen im Januar 2014. 2014 habe ich die Steuererklärung eingereicht und es wurden "Null" € Steuer festgesetzt. Nun habe ich meinen ESt-Bescheid für 2014 erhalten. Meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit lagen knapp über den 17500 €. Das FA hat mir mitgeteilt, dass ich ab 2015 umsatzsteuerlich der Regelbesteuerung unterliege. Ich dachte, dass ich im ersten Jahr bis zu 17500 € und ab dem 2. Jahr bis 50000 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben darf, um noch als Kleingewerbe betrachtet zu werden? Und: was hat das denn nun für mich rein praktisch für Konsequenzen??
Danke!
ich habe folgende Frage: ich habe mich im Oktober 2013 selbstständig gemacht und hatte die ersten Einnahmen im Januar 2014. 2014 habe ich die Steuererklärung eingereicht und es wurden "Null" € Steuer festgesetzt. Nun habe ich meinen ESt-Bescheid für 2014 erhalten. Meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit lagen knapp über den 17500 €. Das FA hat mir mitgeteilt, dass ich ab 2015 umsatzsteuerlich der Regelbesteuerung unterliege. Ich dachte, dass ich im ersten Jahr bis zu 17500 € und ab dem 2. Jahr bis 50000 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben darf, um noch als Kleingewerbe betrachtet zu werden? Und: was hat das denn nun für mich rein praktisch für Konsequenzen??
Danke!
Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
1. Es handelt sich nicht um Kleingewerbe oder Gewerbe, hier geht es um Kleinunternehmer oder Unternehmer, das hat was mit Umsatzsteuer zu tun und nicht mit Gewerbesteuer
2. Musst du auf alle Rechnungen ab 2015 19 % Umsatzsteuer abführen
2. Musst du auf alle Rechnungen ab 2015 19 % Umsatzsteuer abführen
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Hallo,
als Kleinunternehmer dürfen Sie im ersten Jahr 17.500 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr die 50.000 Euro und deshalb darf im Folgejahr, wo eben die 17.500 Euro überschritten wurden, das letzte Mal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
D. h. in ihrem Fall betrug der Umsatz in 2013 weniger als 17.500 Euro und in 2014 mehr aber weniger als 50.000 Euro. Ab 2015 ist die Regelbesteuerung anzuwenden, wie das Finanzamt schon sagt. Die Rechnungen müssen ab 01.01.2015 mit Umsatzsteuer ausgestellt werden und notfalls korrigiert werden. Außerdem sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2015 beim Finanzamt einzureichen (dies müsste im Schreiben des Finanzamtes stehen).
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
als Kleinunternehmer dürfen Sie im ersten Jahr 17.500 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr die 50.000 Euro und deshalb darf im Folgejahr, wo eben die 17.500 Euro überschritten wurden, das letzte Mal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
D. h. in ihrem Fall betrug der Umsatz in 2013 weniger als 17.500 Euro und in 2014 mehr aber weniger als 50.000 Euro. Ab 2015 ist die Regelbesteuerung anzuwenden, wie das Finanzamt schon sagt. Die Rechnungen müssen ab 01.01.2015 mit Umsatzsteuer ausgestellt werden und notfalls korrigiert werden. Außerdem sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2015 beim Finanzamt einzureichen (dies müsste im Schreiben des Finanzamtes stehen).
Viel Erfolg und Grüße
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Danke für die Antworten, aber in meinen Rechnungen weise ich keine USt aus!? Gibt es die Möglichkeit, dass doch die Kleinunternehmer Regelung angewendet wird? In meinem Steuerbescheid stehen vierteljährliche Vorauszahlungen, die aber von meinem Konto abgebucht werden. Muss ich jetzt vierteljährlich eine USt-erklärung abgeben??
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Hallo,
gesetzliche Voraussetzungen liegen leider nicht vor, weil sie die Grenze von 17.500 Euro bereits mal überschritten haben.
Sprechen Sie doch ihr Finanzamt darauf an. Es hängt alles von der Entscheidung des Finanzamtes ab.
Falls Sie im Jahr 2015 unter 17.500 Euro mit ihren Umsätzen liegen werden, so können sie für 2016 wieder die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Sie müssen vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen über Elster oder anderes Programm dem Finanzamt einreichen und wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt, so bucht das Finanzamt diese ab. Es sind außerdem Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beachten.
Die Rechnungen müssen mit USt geschrieben werden, wenn die Regelbesteuerung angewendet wird.
Gruß
Ihr www.steuer-info-blog.de
gesetzliche Voraussetzungen liegen leider nicht vor, weil sie die Grenze von 17.500 Euro bereits mal überschritten haben.
Sprechen Sie doch ihr Finanzamt darauf an. Es hängt alles von der Entscheidung des Finanzamtes ab.
Falls Sie im Jahr 2015 unter 17.500 Euro mit ihren Umsätzen liegen werden, so können sie für 2016 wieder die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Sie müssen vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen über Elster oder anderes Programm dem Finanzamt einreichen und wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt, so bucht das Finanzamt diese ab. Es sind außerdem Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beachten.
Die Rechnungen müssen mit USt geschrieben werden, wenn die Regelbesteuerung angewendet wird.
Gruß
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Das macht nichts, Sie müssen trotzdem die darin enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen., aber in meinen Rechnungen weise ich keine USt aus!
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Wie jetzt? Ich bekomme Aufträge, für die ich monatlich eine Rechnung erstelle. Der Auftraggeber teilte mir bei Aufnahme meiner selbstständigen Tätigkeit mit, dass ich unter jede Rechnung den Satz schreiben soll "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!"
Nun bin ich aber rückwirkend zum 1.1.2015 als Regelbesteuerter eingestuft worden. Bedeutet das jetzt, dass ich alle Rechnungen ab Jan. 2015 rückwirkend mit 19% MWSt. neu erstellen muss? Und wie geht das konkret? Muss ich diese 19% auf meine alte Rechnungssumme aufschlagen und mein Auftraggeber zahlt mir diesen "Aufschlag" dann nach und in Zukunft dann eben zusützlich zu meinem Netto-Rechnungsbetrag? Wenn dem nicht so wäre, würde das ja bedeuten, dass ich neben meiner vierteljährlichen Vorauszahlung an das FA auch noch 19% von meinem Netto-Rechnungsbetrag abführen müsste?! Dazu noch die KV. Das würde sich dann nicht mehr lohnen! Dann müsste ich meinen Lebensstandard wieder auf das normale Rentnerdasein zurückfahren! Was könnte ich tun, um wieder als Kleinunternehmer vom FA eingestuft zu werden?
Danke!
Schönen Sonntag noch!
Arbeitender Rentner
Nun bin ich aber rückwirkend zum 1.1.2015 als Regelbesteuerter eingestuft worden. Bedeutet das jetzt, dass ich alle Rechnungen ab Jan. 2015 rückwirkend mit 19% MWSt. neu erstellen muss? Und wie geht das konkret? Muss ich diese 19% auf meine alte Rechnungssumme aufschlagen und mein Auftraggeber zahlt mir diesen "Aufschlag" dann nach und in Zukunft dann eben zusützlich zu meinem Netto-Rechnungsbetrag? Wenn dem nicht so wäre, würde das ja bedeuten, dass ich neben meiner vierteljährlichen Vorauszahlung an das FA auch noch 19% von meinem Netto-Rechnungsbetrag abführen müsste?! Dazu noch die KV. Das würde sich dann nicht mehr lohnen! Dann müsste ich meinen Lebensstandard wieder auf das normale Rentnerdasein zurückfahren! Was könnte ich tun, um wieder als Kleinunternehmer vom FA eingestuft zu werden?
Danke!
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Arbeitender Rentner
Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Kann man machen, muss man aber nicht.Bedeutet das jetzt, dass ich alle Rechnungen ab Jan. 2015 rückwirkend mit 19% MWSt. neu erstellen muss?
1. Wenn neue Rechnung erstellt werden, also alte Rechnung zzgl. Umsatzsteuer sollte der Auftragggeber damit einverstanden sein, weil er nachträglich dir die 19 % zahlen muss
2. Werden keine neuen Rechnungen erstellt, müssen vom bisherigen 19 % herausgerechnet werden (alter Betrag geteilt durch 1,19), die Differenz ist die darin enthaltene Umsatzsteuer und ans FA abzuführen
Es gibt keinen Netto-Rechnungsbetarag.19% von meinem Netto-Rechnungsbetrag abführen müsste
Es ist immer Umsatzsteuer enthalten, auch wenn man die als Kleinunternehmer nicht ans FA abführen musste
schräge Argumentation.Das würde sich dann nicht mehr lohnen!
Dann muss man es eben bleiben lassen.
Man kann jedenfalls nicht auf Kosten gesetzlicher Steuern seinen Lebensstandard erhöhen.
Wenn das alle machen würden ......
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Ja, O.K., ich will ja nicht schmarotzen! Aber für Doofe: wenn ich dann die alten Rechnungen neu erstelle, wie hat das auszusehen? Z.B. alte Rechnung = 100 €; neue Rechnung = 100 € + 19% MWSt oder 81 € + 19 € MWSt. ?
Und wie muss ich den Unterschied zum Kleingewerbler verstehen? Bedeutet das bei meinem Beispiel, dass Dieser die 100 € behalten darf und der Regelbesteuerte nur 81 € ??
Danke!
Und wie muss ich den Unterschied zum Kleingewerbler verstehen? Bedeutet das bei meinem Beispiel, dass Dieser die 100 € behalten darf und der Regelbesteuerte nur 81 € ??
Danke!
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
beides ist möglich, sie müssten jedoch bevor sie 19 % auf 100 Euro drauf schlagen mit ihrem Kunden sprechen, ob er damit einverstanden ist und den Mehrbetrag zahlen wird.
Gruß
www.steuer-info-blog.de
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Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Also bedeutet das demnach, dass es völlig normal ist, wenn ich außer der Steuer, die mir das FA bei der Jahres USt-Erklärung berechnet hat außerdem noch einmal 19 % von meinem Jahresumsatz abgeben muss?
Re: Kleingewerbe vs. Gewerbe
Nein, natürlich nicht.
Die künftige Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Zusammenfassung der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
Die künftige Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Zusammenfassung der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
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