Verlust- und Gewinnbringendes Gewerbe zusammenführen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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andromedar
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2015, 22:09

Verlust- und Gewinnbringendes Gewerbe zusammenführen

Beitrag von andromedar »

Ich habe zwei Gewerbe, das eine betrifft Verkauf und Dienstleistungen in der IT, das andere betrifft Dienstleistungen rund ums Pferd (Reitunterricht etc.).

Während das IT Gewerbe ca. 10.000 Euro Gewinn im Jahr abwirft, macht das Gewerbe mit dem Pferd eigentlich nur Verlust. Hier wurde versucht etwas dran zu ändern, aber wenn das Pferd krank ist, fehlen halt die Einnahmen und die Ausgaben steigen.

Bisher habe ich zwei Gewerbescheine, nun hab ich ein Schreiben vom Finanzamt, bei dem sie das Gewerbe (rückwirkend) als Liebhaberei einstufen wollen. Grundsätzlich ist der Gedanke des Finanzamtes ja nicht verkehrt, wo kein Gewinn ist, siehts ja auch danach aus.

Jetzt frage ich mich allerdings, ob ich aus den zwei Gewerben nicht einfach eines machen kann, mit einer gemeinsamen Steuererklärung für beide Gewerbe. Notfalls würde ich - das geht dann zumindest für die Zukunft - auch aus den zwei Gewerbescheinen einen machen können.

Jemand Erfahrungen, ob so etwas funktioniert?

Dazu sei angemerkt, dass die Elterngeldstelle tatsächlich zu unseren Ungunsten beide Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten zusammengerechnet haben, sodass das Kindergeld geringer ausgefallen ist, als es hätte sein dürfen.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlust- und Gewinnbringendes Gewerbe zusammenführen

Beitrag von muemmel »

Jemand Erfahrungen, ob so etwas funktioniert? Das funktioniert mit Sicherheit nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
Dazu sei angemerkt, dass die Elterngeldstelle tatsächlich zu unseren Ungunsten beide Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten zusammengerechnet haben, sodass das Kindergeld geringer ausgefallen ist, als es hätte sein dürfen. Ja und? Was hat das mit Steuerrecht zu tun?
andromedar
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2015, 22:09

Re: Verlust- und Gewinnbringendes Gewerbe zusammenführen

Beitrag von andromedar »

Hierzu sagt Wikipedia:

"Es steht dem Steuerbürger zu, seine steuerlichen Angelegenheiten dergestalt zu regeln, dass möglichst wenig Steuern zu zahlen sind. Deshalb ist zu beachten, dass der Wille, durch eine gewählte Gesetzesgestaltung Steuern zu sparen, noch kein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.v. § 42 AO darstellt. Eine Gestaltung, welche ohne Berücksichtigung der Steuereffekte unwirtschaftlich, umständlich, kompliziert, schwerfällig, gekünstelt, überflüssig, ineffektiv oder widersinnig erscheint, wird von der Finanzverwaltung regelmäßig auf Gestaltungsmissbrauch geprüft."

Zwei Gewerbe zusammenzufassen, die ohnehin alleinig von einer Person ausgeführt werden, sehe ich da jetzt als nicht kritisch an.

Dazu sei angemerkt, dass die Elterngeldstelle tatsächlich zu unseren Ungunsten beide Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten zusammengerechnet haben, sodass das Kindergeld geringer ausgefallen ist, als es hätte sein dürfen. Ja und? Was hat das mit Steuerrecht zu tun?[/quote]

Das die Elterngeldstelle der Meinung ist, dass beide Einkunftsarten sowieso zusammengehören. Die Elterngeldstelle ist nicht das Finanzamt, richtig, aber ich fand das immerhin erwähnenswert.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlust- und Gewinnbringendes Gewerbe zusammenführen

Beitrag von muemmel »

Zwei Gewerbe zusammenzufassen, die ohnehin alleinig von einer Person ausgeführt werden, sehe ich da jetzt als nicht kritisch an. Klar - Sie profitieren ja auch davon. Aber es kommt darauf an, wie das Finanzamt das sieht und nicht, wie Sie es sehen. Und da haben Sie schlechte Karten. Das ergibt sich übrigens schon aus dem 3. Satz Ihres Zitates.
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