Herstellungskosten bei häuslichem Arbeitszimmer-Garten, Bad

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Jojo_
Beiträge: 1
Registriert: 22. Mai 2015, 08:11

Herstellungskosten bei häuslichem Arbeitszimmer-Garten, Bad

Beitrag von Jojo_ »

Hallo,

wir haben unseren Neubau erfolgreich gemeistert und alles in Eigenregie gemacht, teils mit Eigenleistung, teils durch einzeln beauftragte Handwerker. Ein häusliches Arbeitszimmer habe ich auch und möchte nun natürlich auch die entsprechende Abschreibung vornehmen.

Dabei stolper ich über zwei mögliche Szenarien:

1) Ich kann die anteiligen Herstellungskosten abschreiben und absetzen, zu denen auch die Bäder, Küche und Garten gehören

2) Da ich keine Gesamtrechnung wie von einem Bauträger habe, sondern nur Einzelbelege über die einzelnen Gewerke, kann man die Kosten für die Bäder, die Küche, die Flure und den Garten auf den cent genau herausrechnen. Es wird auch die Meinung vertreten, dass diese Kosten nicht bei der Absetzbarkeit des Arbeitszimmer berücksichtigt werden dürfen.

Wie ist die tatsächliche Rechtslage? Zählen Bäder etc. zu den Herstellungskosten und sind damit abzugsfähig? Oder sind sie nicht abzugsfähig weil nicht in direktem Zusammenhang mit dem Arbeistzimmer?

Vielen Dank,

Jojo_
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Herstellungskosten bei häuslichem Arbeitszimmer-Garten,

Beitrag von SteuerHeinz »

Da Sie das Haus erst jetzt fertiggestellt haben, trifft für Sie die neueste Wohnflächenverordnung zu. In dieser ist geregelt welche Räume mit zur Wohnfläche gehören und welche bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden dürfen. Spontan fallen Waschküche, Keller und Abstellräume raus. Die Badezimmer und die Küche werden bei der Wohnfläche mitgerechnet. Sie berechnen also anhand der vielen Rechnungen die gesamten Herstellungskosten für das Gebäude, berechnen anschließend die Gesamtwohnfläche anhand der Wohnflächenverordnung und ermitteln somit den Anteil des Arbeitszimmers an den Gesamtkosten.

Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers können Sie zusätzlich abziehen.
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