Heirat im August, in freudiger Erwartung von Nachwuchs

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hybris
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Registriert: 7. Okt 2009, 17:22

Heirat im August, in freudiger Erwartung von Nachwuchs

Beitrag von hybris »

Hallo liebe Forum-Nutzer!
Wende mich heute an euch um Hilfe bei einer Frage zu erhalten, die ich alleine trotz weitreichender Recherche nicht lösen kann.

Wir, beide Berufstätig, haben im August 2009 geheiratet. Im März 2010 erwarten wir unseren Nachwuchs. Im Jahr 2008 verdienten wir:
Gehalt 1 Gesamtbrutto 48418€
Gehalt 2 Gesmatbrutto 26789€ , beide Kirchensteuerpflichtig.
Meine ehefrau wird ab Geburt des Kindes für 1 Jahr in Elternzeit gehen. So weit ich bisher eruieren konnte wird das Elterngeld anhand der Einkünfte der letzten 12 Monate meiner Frau erhoben.
Nun stellt sich die Frage, ob ein Wechsel der Steuerklassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf steuerklasse 3 und 5 lohnt...oder ob ein Wechsel jetzt zu erheblichen Abzügen hinsichtlich des Elterngelds führt und es letztlich von Vorteil wäre Steuerklasse 1/1 bzw 4/4 noch in diesem Jahr zu behalten und einen Wechsel der Klassen erst nach der Geburt durchzuführen. Ich hoffe ich habe mich ausreichend verständlich formulieren können und auf wertvolle Tipps durch Euch.
LG
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