Hallo,
Ist zwar viel Text, aber eigentlich sind es zwei Ja/Nein Fragen
ich bin vor noch nicht allzulanger Zeit nach Deutschland gezogen (aus Österreich), und bin durch unglückliche Umstände Arbeitslos geworden. Jetzt kenne ich natürlich die österreichische Rechtslage recht gut, aber das hilft mir hier recht wenig. Ich hoffe, dass Ihr mir ein paar kurze Fragen beantworten könnt.
Ich versuche mal Zusammenzufassen was ich "glaube zu wissen".
.) Anspruchsgrundlage für ALG I ist klar, je nach Dauer der vorherigen Anstellung, Anrechnung von innergemeinschaftlichen Zeiten nach E301;
.) keine Einkommen/Lohnsteuer auf ALG I, wird jedoch für den Progressionsvorbehalt hinzugezogen
so für mich ergibt sich jetzt folgende Frage:
3) Ich vermute, dass der unterjährige Lohnabzug anteilig auf Basis des erwarteten Jahreslohns erfolgt (dh Gehalt X€/Monat -> Y€/Jahr; durchschnittlicher Steuersatz auf Y pro Jahr ist Z%; daher Z% Abzug pro Monat auf Gehalt X€); dh, wenn ich nur 9/12 Monate arbeite, habe ich natürlich zu viel Lohnsteuer vorrausbezahlt (da ein zu hohes Jahreseinkommen angenommen wurde, nämlich 12*X€ anstatt den real erhaltenen nur 9*X€) und könnte mir die Differenz mit dem Steuerausgleich zurückholen.
4) Wie ist das nun mit dem ALG I? Laut obigen Beispiel würde die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz folgendermaßen berechnet 9*X€ (Lohn durch Angestelltenverhältnis) + 3*Arbeitslosengeld; daraus ergibt sind ein neuer durchschnittlicher Steuersatz; der jedoch NUR auf die 9Monate angewendet wird; die 3 Monate ALG I sind nicht steuerbar.
dh wenn monatlicher Lohn > ALG I -> Steuerrückzahlung
Ich frage aus dem Grund; in Österreich gibt es eine besondere Regelung was die Steuerberechnung bei Erhalt von ALG betrifft:
Das ALG ist ebenso nicht steuerpflichtig, wenn man aber ALG bezieht; so werden die Monate in denen ALG bezogen wurde nicht zur Berechnung des jährlichen Steuersatzes hinzugezogen. Das Jahr in dem ALG bezogen würde im obigen Beispiel nur mit 9 Monaten angenommen, in anderen Worten, die Monate in denen ALG erhalten wurde, werden für Steuerzwecke mit dem Durchschnittseinkommen der "Lohnmonate" angenommen, somit ergäbe sich keine Steuerrückzahlung. Hier wäre dann eine Rechnung notwendig, ob denn das ALG für die 3 Monate überhaupt höher wäre als mögliche Steuerrückzahlung.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
viele Grüße,
Christian
Lohnsteuer und ALG I
Re: Lohnsteuer und ALG I
Hallo Christian,
du hast recht, es ist viel Text.
3) Du hast recht, du kannst die Differenz mit der Einkommensteuer-Erklärung dir zurück holen.
4) verstehe ich gar nicht. Aber du kannst doch unter online-REchner, deine ERstattung/Nachzahlung rechnen lasssen.
Gruss
du hast recht, es ist viel Text.
3) Du hast recht, du kannst die Differenz mit der Einkommensteuer-Erklärung dir zurück holen.
4) verstehe ich gar nicht. Aber du kannst doch unter online-REchner, deine ERstattung/Nachzahlung rechnen lasssen.
Gruss
Re: Lohnsteuer und ALG I
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