Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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dynasty
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Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von dynasty »

Hallo!
ich bin seit letztem Jahr freiberuflich mit einem Kleinunternehmen tätig.
Da nun die erste Einkommenssteuererklärung fällig wird, stehe ich vor der Frage, wie viel Zeit und Geld ich in diese investieren sollte.

• Meine Einnahmen sind im ersten Jahr unter 17.500€ geblieben.
• Viele Ausgaben habe ich nicht, da ich größtenteils digital und zuhause arbeite.

Lohnt es sich überhaupt, meine Ausgaben zusammenzusuchen? Das wären Dinge wie Software, Telefon- und Internetgebühren. Da eine Anrechnung solcher Kosten meines Wissens eh nur teilweise möglich ist, würde ich dafür einen Steuerberater zu Hilfe ziehen, der ja auch wieder Geld kostet.

Habe ich etwas davon? Ich glaube kaum, dass ich durch die Steuerersparnis z.B. die Kosten des Steuerberaters decken kann. Da ich ja unter 17.500€ Einnahmen eine formlose EÜR einreichen kann, tendiere ich dazu, einfach "0€ Ausgaben" anzugeben. Oder wäre das wahnsinnig?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Eine Veränderung bei den Einkünften von 1 EUR ergibt je nach Gesamteinkünfte ganz grob über den Daumen gepeilt eine Änderung der Steuer um 20-30 Cent. Bei 10 EUR Kosten sind das dann 2-3 EUR Steuern.

Die betrieblich gekaufte Software ist vermutlich bei dir vollständig und sofort abziehbar, also nicht über längeren Zeitraum abzuschreiben.
Den Anteil an Telefon und Internetkosten kannst du pauschal ermitteln, je nach Nutzung. Hierfür eine einfache logische Begründung anfügen, fertig. Den pauschalen Satz für Telefon kannst du aus dem Telefonverhalten ermitteln. Am Besten hierfür einen 3-Monatszeitraum auswerten. Beim Internet mit Flatrates auf die Personen und Geräte aufteilen. z.B. 1-2 Person mit 1 Rechner = 50/50 Aufteilung; 2 Personen mit 2 Rechnern 33/67 (betrieblich/privat); etc.
Wichtig ist eine einfache her leitbare Begründung für die Aufteilung, dann dürfte das problemlos durchlaufen.
Was Ist denn mit Stromkosten für den Computer? betriebliche Nutzungsdauer * Stromverbrauch/h = Gesamtverbrauch

ob formelle EÜR oder einfach aus dem Office-Programm ist bei 17.500 egal, aber manchmal fallen einem noch Ausgaben ein, wenn man das mit einem Programm macht und die Felder der EÜR sieht. Ich verwende das kostenlose Programm Elster-Formular. Manchmal ganz hilfreich, aber natürlich manchmal verwirrend. Solltest du aber dauerhaft über 17.5 liegen must du es eh formell machen, dann kann es vielleich helfen jetzt schon damit zu arbeiten.
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von dynasty »

Hallo Stephan,
vielen Dank für deine Antwort und die Rechenbeispiele!

Ich habe mir mal das Elster Formular heruntergeladen und werde es damit versuchen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von dynasty »

Hallo,
ich habe noch eine Verständnisfrage zur ESt auf den letzten Drücker ...

Bis zu 8.354 € Gewinn fällt ja keine Einkommenssteuer an. Diesen Betrag überschreite ich.
Angenommen ich habe 10.354 € Gewinn erzielt. Wird die Einkommenssteuer dann auf alles angewendet, oder nur auf die Differenz von 2.000 €? Falls letzteres, errechnet das FA diese Differenz oder muss ich die 8.354 € noch als nicht zu versteuernden Gewinn angeben?

Nächstes Jahr gehe ich zum Steuerberater :?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Wird die Einkommenssteuer dann auf alles angewendet, oder nur auf die Differenz von 2.000 €? Überlegen Sie doch mal logisch - welchen Sinn würde wohl der Freibetrag machen, wenn man ihn bei Überschreitung nicht mehr bekäme?
Falls letzteres, errechnet das FA diese Differenz oder muss ich die 8.354 € noch als nicht zu versteuernden Gewinn angeben? Sie geben alles an - das FA weiß durchaus um die Existenz des Grundfreibetrages und rechnet entsprechend.
Nebenbei gefragt: Wie sind Sie denn eigentlich versichert? Wenn Sie nur Freiberufler sind, müssen Sie doch erhebliche Krankenversicherungsbeiträge zahlen - die können Sie von der Steuer absetzen, womit Ihre Steuer letztlich bei null liegen dürfte, denn das kostet mehr als 2000 Euro im Jahr. Und wenn Sie das nebenberuflich Freiberufler sind, also noch einen Arbeitnehmerjob haben, dann ist die Frage nach dem Freibetrag eher überflüssig - der ist dann mit der Arbeitnehmertätigkeit aufgebraucht und von der Freiberuflichkeit wird jeder Euro versteuert.
Zuletzt geändert von muemmel am 14. Mai 2015, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von dynasty »

Hey muemmel, danke für die Antwort. Ja das macht Sinn, als fachfremder erscheint aber leider erst mal gar nichts logisch.

Die KK-Beiträge geltend zu machen wäre natürlich super. Ich bin Student und finanziere mir das Studium über die selbständige Arbeit, bin also gesetzlich als Student versichert (und habe geringe Zusatzleistungen von einem Privatversicherer). Ich hoffe, die studentische Versicherung ist nicht hochkriminell. Die KK-Beiträge für Selbstständige könnte ich mir keinesfalls leisten.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnt eine Aufstellung der Ausgaben? 1. Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Wenn das Studium vom Zeitumfang her mehr Zeit beansprucht als die Freiberuflichkeit, sind Sie ja bloß "nebenberuflich" selbständig - da sollte also ein Verbleib in der studentischen KV möglich sein. Und die 900 Euro, die die im Jahr kostet (samt Pflegeversicherung), können Sie absetzen - hierzu füllen Sie die Anlage VW (Vorsorgeaufwand) aus. Die Studienkosten können Sie auch absetzen: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... seite=2#p2 Sofern Sie im Erststudium/Erstausbildung sind, sind das Sonderausgaben. In der Zweitausbildung gehören die Studienkosten zu den Betriebsausgaben (klingt jetzt komisch, ist aber so).
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