
ich hatte bisher nicht viel mit Steuererklärungen am Hut, deswegen habe ich auch bisher keine Steuererklärung abgegeben, da ich auch bisher kein Einkommen hatte. Da ich aber letztes Jahr mein erstes Einkommen hatte, habe ich mich zum ersten Mal damit beschäftigt und festgestellt, dass ich noch rückwirkend für die letzten 4 Jahre eine Erklärung abgeben kann.
Dies würde ich gerne in Anspruch nehmen, da ich von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung gemacht habe und da einige Kosten in der Zeit entstanden sind und ich somit einen Verlustvortrag für die Jahre haben kann.
Dazu meine Frage wie ich diese Kosten in die Steuererklärung einzutragen habe.
Und zwar habe ich monatlich Systemnutzungsgebühren für die Schule bezahlt und einmal im Jahr 2011 und 2012 für die Zug- und Busfahrkarte einen Betrag bezahlt. Gehören diese Beiträge zusammen in die Zeile für Ausbildungskosten?
Dann habe ich für die Ausbildungskosten einen Bildungskredit und Bafög beantragt. Inwieweit muss/kann ich diese Sachen in die Erklärung eintragen?
Bafög muss ich nicht zurückzahlen.
Der Kredit wurde mir monatlich während der Ausbildungszeit überwiesen und den muss ich ab diesem Jahr im Oktober anfangen abzubezahlen. Während der Ausbezahlphase entstanden bereits Zinsen. Kann ich diese dann schon in die Steuererklärung eintragen und wenn ja wo?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich formuliert, ansonsten ruhig noch einmal nachfragen.
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten!
