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Neue Steuererklärung nach Einspruch möglich?

Verfasst: 3. Aug 2017, 14:20
von alba
Hallo

ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid erhalten und soll etwa 400 Euro nachzahlen. Gegen den Bescheid möchte ich nun Einspruch erheben da

1. Fahrtkosten laut Finanzamt nicht nachvollziehbar nachgewiesen und daher nicht anerkannt, hier möchte ich noch Unterlagen nachreichen

2. Ich bin derzeit im dualen Studium und kann daher die Verpflegungspauschale geltend machen. Dies habe ich in der ursprünglichen Steuererklärung nicht gemacht, da nicht gewusst. Habe das ganze jetzt erst von Kollegen erfahren.

Meine Frage wäre: Kann ich nach Erhebung vom Einspruch nochmal eine neue Steuererklärung abgeben, in der ich dann die Verpflegungspauschale angebe? Auf dem Bescheid habe ich dazu leider nichts gefunden.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Re: Neue Steuererklärung nach Einspruch möglich?

Verfasst: 3. Aug 2017, 14:57
von muemmel
Kann ich nach Erhebung vom Einspruch nochmal eine neue Steuererklärung abgeben Nö. Aber vergessene Sachverhalte kann man im Rahmen eines Einspruchs schlicht nachreichen.