Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

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sprat
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Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Beitrag von sprat »

xxx
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schlauelia
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Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Beitrag von schlauelia »

das kann man nicht so sagen, aber es ist schon ungewöhnlich bei einem Umsatz von 7.000,-- Ausgaben von 1.800,-- für Arbeitskleidung und Deko zu haben, gegen eine Ablehnung erst Einspruch einzulegen ( gleich dabei hätte man Kopien der belege beifügen können) und dann einfach den Einspruch zurück zu nehmen - da könnte ein Misstrauen aufkommen! Aber es ist auch egal, warum - Prüfung ist nun mal da!
Ist der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Wenn ja, kann man ja bei der BP die Sachen darlegen und die Ausgaben werden vielleicht doch anerkannt?
Lia
sprat
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Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Beitrag von sprat »

xxx
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schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Beitrag von schlauelia »

na dann ist doch alles klar, eine BP kann kommen oder auch nicht - aber die Finanzämter bauen Stellen ab, auch solche für Prüfer, die eigentlich immer Geld bringen.
In über 30 Jahren habe ich unter 10 Prüfungen für Kleinunternehmen erhalten!
Lia
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