Änderung des Anmeldezeitraums nur nach Aufforderung durch das Finanzamt?
Verfasst: 9. Feb 2016, 21:22
Hallo an alle Steuerfüchse!
Wenn sich der Umsatz so ändert, dass eine der Grenzen - beispielsweise zwischen Quartals- und Monats-Voranmeldepflicht - überschritten wird, muss ein Unternehmer dann im Folgejahr
Danke und Grüße!
Wenn sich der Umsatz so ändert, dass eine der Grenzen - beispielsweise zwischen Quartals- und Monats-Voranmeldepflicht - überschritten wird, muss ein Unternehmer dann im Folgejahr
- selbstständig den Anmeldezeitraum ändern (also beispielsweise bis zum 10.2. die Voranmeldung einreichen statt erst bis zun 10.4.) oder
- soll er warten, bis das Finanzsamt eine Änderung des Anmeldezeitraums mitteilt?
Danke und Grüße!