Hallo,
mich interessiert, ob man Kinderbetreuungskosten voll absetzen kann. Im konkreten Fall handelt es sich um 2 jährige Zwillinge, die keinen Kitaplatz bekommen haben, deren Eltern beide berufstätig sind und dringend für ihre Kinder eine Ganztagsbetreuung benötigen. Die Großeltern, die diesen Part bisher kostenlos übernommen haben fallen weg, eine Tagesmutter ist im Ort nur zu überhöhten Preisen zu bekommen.
daher die Frage, ob diese Kosten voll absetzbar sind oder ob nur die Summe angesetzt werden kann, die normalerweise ein Kitaplatz kosten würde.
Danke schonmal für eine Antwort
Grüße
D.
Kinderbetreuungskosten
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Kinderbetreuungskosten
die Frage ist besser bei "KInder" aufgehoben!
wer entschheidet, welche Kosten "normalerweise2 entstehen?? Davon abgesehen, gibt es einen Höchstbetrag 2/3 von 6.000,-- = 4.000,-- pro Kind - und wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, sind diese auch anzusetzen!
Lia
wer entschheidet, welche Kosten "normalerweise2 entstehen?? Davon abgesehen, gibt es einen Höchstbetrag 2/3 von 6.000,-- = 4.000,-- pro Kind - und wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, sind diese auch anzusetzen!
Lia