Hallo,
mich interessiert, ob ein Auktionshaus, wie z.B. E-bay, Daten über Händler ans Finanzamt geben darf, wenn dieses nachfragt, oder ob das nicht dem Datenschutz unterliegt?
Grüße
Liane
Auskunft von Auktionshäusern
Re: Auskunft von Auktionshäusern
Hallo,
aber selbstverständlich, schau doch mal in den § 93 AO nach und das macht das Finanzamt auch, zumindest hatte ich in einer Betriebsprüfung mal den Fall und da hat ebay auch Auskunft gegeben.
Gruß
aber selbstverständlich, schau doch mal in den § 93 AO nach und das macht das Finanzamt auch, zumindest hatte ich in einer Betriebsprüfung mal den Fall und da hat ebay auch Auskunft gegeben.
Gruß