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Korrektur Umsatzsteuer vergangene Jahre

Verfasst: 9. Mär 2021, 12:38
von Agnes Peterhans
Hallo,

ich habe beim Prüfen des Festsetzungsbescheides für Umsatzsteuer 2017, den ich im November 2020 erhalten hatte, zwei Fehler festgestellt. Die 4 Wochenfrist ist also vorbei.

Fall 1: Ein Rechenfehler, aufgrund dessen ich 6000€ Rückerstattung erhielt.

Fall 2: Eigentlich müsste ich eine Rechnung aus 2017 korrigieren, die zu viel Umsatzsteuer ausweist. Diese falsche Umsatzsteuer wurde 2017 angemeldet und bezahlt.

Ist eine Korrektur der Umsatzsteuer 2017 noch möglich und wenn nicht, warum nicht?

Agnes Peterhans

Re: Korrektur Umsatzsteuer vergangene Jahre

Verfasst: 9. Mär 2021, 14:33
von Tom998
Das hängt davon ab, ob eine Korrekturvorschrift, insbesondere § 164 AO anwendbar ist.
Fall 1: Ein Rechenfehler, aufgrund dessen ich 6000€ Rückerstattung erhielt.
Wenn das bedeuten soll, dass eine von Ihnen abgegebene Steuererklärung unrichtig war, sind Sie ohnehin zuerst zur Anzeige ggü. dem FA verpflichtet (§ 153 AO). Danach prüft das FA, ob eine Korrektur möglich ist. Wurde der Fehler durch das FA verursacht, besteht keine Anzeigepflicht.
Fall 2: Eigentlich müsste ich eine Rechnung aus 2017 korrigieren, die zu viel Umsatzsteuer ausweist. Diese falsche Umsatzsteuer wurde 2017 angemeldet und bezahlt.
Diese Änderung wird erst in dem Anmeldezeitraum erfasst, in dem die Rechnungskorrektur erfolgt (§ 14c UStG).