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Flugzeugvermietung

Verfasst: 12. Nov 2020, 07:10
von Tomas24
Hallo zusammen:)

Ich bin neu hier und ich suche vergeblich nach ein Paar antworten.

Hintergrund: Ein Freund hat ein Flugzeug in Deutschland gekauft. Er ist eine Privatperson und will dadurch kein Gewinn erzielen. Er würde es gerne meiner Mutter(aus München) langfristig vermieten, damit Sie das Flugzeug zum Vermieten anbieten und Rechnung ausstellen kann. Es wird dabei fast kein Gewinn erzielt wenn man die Kosten für das Flugzeug einrechnet.

Frage nr.1: In welcher Form darf der Kollege ihr das Flugzeug vermieten/verpachten, so dass er Ihr das Flugzeug für umsonst bereitstellt, damit Sie es jedoch gewerblich vermieten kann?

Frage Nr.2: reicht es wenn meine Mutter Kleingewerbe anmeldet, oder welche Form wäre das beste für Sie?

Frage Nr.3: das Flugzeug wird im EU- Ausland betrieben. Daher werden für das Flugzeug hauptsächlich ausländische Rechnungen erstellt. Können diese zu den Ausgaben gerechnet werden, wie zb ausländische Benzinrechnung aus normaler Tankstelle?

Frage ne.4: darf Sie sich einen Teil des Wertes abschreiben lassen?

Viele vielen Dank im voraus.

Lg,

Tomas

Re: Flugzeugvermietung

Verfasst: 12. Nov 2020, 08:07
von taxpert
Tomas24 hat geschrieben: In welcher Form darf der Kollege ihr das Flugzeug vermieten/verpachten, so dass er Ihr das Flugzeug für umsonst bereitstellt, damit Sie es jedoch gewerblich vermieten kann?
Da dies sich hier ausschließlich um ein steuerrechtliches Forum handelt, kann man nur sagen: Ganz egal! Das Steuerrecht richtet sich ausschließlich nach dem verwirklichten Sachverhalt. Es macht keine Vorschriften wie der Sachverhalt zu gestalten ist! Die Hauptprobleme dürften hier eher im luftfahrtrechtlichen oder versicherungstechnischen Bereich liegen!
Tomas24 hat geschrieben: reicht es wenn meine Mutter Kleingewerbe anmeldet, oder welche Form wäre das beste für Sie?
Erstens gibt es kein Kleingewerbe und da man die persönlichen Umstände aller Beteiligten nicht kennt, kann man keine weitere Aussage treffen. Außerdem wäre das bereits Steuerberatung, die ein Forum rechtlich gar nicht leisten darf!
Tomas24 hat geschrieben: das Flugzeug wird im EU- Ausland betrieben. Daher werden für das Flugzeug hauptsächlich ausländische Rechnungen erstellt. Können diese zu den Ausgaben gerechnet werden, wie zb ausländische Benzinrechnung aus normaler Tankstelle?
Dann wäre zuallererst einmal zu klären, wo die Einkünfte überhaupt steuerpflichtig sind, den ein Flugzeug ist -man glaubt es kaum!- ein unbewegliches Wirtschaftsgut!
Tomas24 hat geschrieben:darf Sie sich einen Teil des Wertes abschreiben lassen?
Nein, sie ist ja nicht Eigentümerin! Bei unentgeltlicher Überlassung kann das also ziemlich schnell ziemlich teuer werden aus steuerlicher Sicht!

Ohne irgendjemand zu nahe trten zu wollen, aber das ganze riecht ein wenig nach §41 Abs.2 AO! Auf jeden Fall sollte, da ja Geld genug für ein Flugzeug da ist, auch genügend Geld für eine steuerliche Beratung bei enem StB da sein!

taxpert