Beitragvon StephanM » 23. Feb 2019, 14:31
Sofern das Finanzamt eine Steuernachzahlung erwartet, wird es sich im Normalfall melden und eine Steuererklärung verlangen. Geht das Finanzamt von einer Steuererstattung aus, dann kann es sein, das es sich nicht meldet und die Erstattung in die Verjährung laufen lässt. Die müssen keine Erklärung anfordern oder Schätzung durchführen, wenn eine Erstattung in Aussicht steht. Also wenn eine Erstattung erwartet wird, so sollte man selber tätig werden. Bei Renten besteht meistens eine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung.
Egal ob Erstattung oder Nachzahlung, sofern sich beide Seiten nicht rühren, so erfolgt die normale Verjährung der Ansprüche 7 Jahre nach Ende des jeweiligen Steuerjahres. (3 Jahre Abgabefrist + 4 Jahre Verjährungsfrist)