Verlustvortrag - Vorgehensweise bei vorläufigen Bescheiden

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xjavunx
Beiträge: 2
Registriert: 17. Feb 2019, 15:38

Verlustvortrag - Vorgehensweise bei vorläufigen Bescheiden

Beitrag von xjavunx »

Hallo Zusammen,

mir stellen sich einige grundsätzliche Fragen zum Verlustvortrag.

Ich habe für mein Erststudium von 2011 bis 2013 alle Steuererklärungen eingereicht. Die Kosten für das Erststudium wurden mit Vorläufigkeitsvermerk nur als Sonderausgaben berücksichtigt. D.h. ich habe nur den Einkommenssteuerbescheid und keinen Bescheid über Feststellung des Verlustvortrages erhalten.

Nun ist es ja so, dass der Verlustvortrag ins nächste Jahr wandert. Was gebe ich den in der Folgesteuererklärung beim Verlustvortrag des vergangenen Jahres an? Es wurde ja noch gar keiner festgestellt. Ich hab das bisher immer so gemacht, dass ich keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr angegeben habe.

Angenommen es wird nun ein Urteil zu meinem Gunsten gefällt, werden dann die Steuerbescheide automatisch alle abgeändert und der Verlustvortrag von 2011 wandert dann in 2012, 2012 in 2013 usw.? Oder muss ich dafür aktiv irgendwas beantragen/ankreuzen oder sonst irgendwas?

Vielen Dank schon Mal
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag - Vorgehensweise bei vorläufigen Bescheiden

Beitrag von muemmel »

Angenommen es wird nun ein Urteil zu meinem Gunsten gefällt, werden dann die Steuerbescheide automatisch alle abgeändert Ja - siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/erstausbildung-steuerbescheide-auf-vorlaeufigkeitsvermerk-pruefen/
xjavunx
Beiträge: 2
Registriert: 17. Feb 2019, 15:38

Re: Verlustvortrag - Vorgehensweise bei vorläufigen Bescheiden

Beitrag von xjavunx »

muemmel hat geschrieben: 18. Feb 2019, 19:00 Angenommen es wird nun ein Urteil zu meinem Gunsten gefällt, werden dann die Steuerbescheide automatisch alle abgeändert Ja - siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/erstausbildung-steuerbescheide-auf-vorlaeufigkeitsvermerk-pruefen/
Der Vorläufigkeitsvermerk betrifft doch aber nur den Einkommenssteuerbescheid und nicht die Feststellung des Verlustvortrages. Man könnte ja nun den Einkommenssteuerbescheid anpassen, dann aber keinen Verlustvortrag feststellen, da z.B. nicht beantragt. Und wenn einer festgestellt wird muss dieser ja auch ins nächste und übernächste Jahr übertragen werden. Dies geschieht doch normalerweise auf Antrag und nicht automatisch oder irre ich mich da?

Also unabhängig davon bezieht sich meine Frage darauf ob der Verlustvortrag a.) automatisch vorgenommen wird und b.) automatisch ins folgende Jahr übernommen wird ohne das es eines Antrags/Kreuzes in der Steuererklärung Bedarf.

Zum Beispiel sind im Jahr 2010 10.000 Euro Verlust streitig. Nach vorläufigen Bescheid sind es 0 Euro und somit habe ich auch keine Feststellung des Verlustvortrages erhalten. In der Steuererklärung 2011 gebe ich an, dass 0 Euro Verlustvortrag aus dem Jahr 2011 vorliegen (also nichts zu übertragen, da ja noch nichts festgestellt wurde wg. der Vorläufigkeit). Nun auch wenn der Bescheid aus dem Jahr 2010 zu meinen Gunsten geändert wird, so wird ja nicht die Erklärung und der Bescheid für 2011 geändert in welcher ich keinen Verlustvortrag aus dem vergangenen Jahr geltend gemacht habe.
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