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Frist-2017

Verfasst: 22. Dez 2018, 19:28
von DEU-X10
Guten Tag,
Da ich durch erhebliche Schwierigkeiten mit der ARbeit endlich seit 2 Jahren rausgekommen bin, wollte ich meine Steuererklärung für die Jahren 2017 und 2016 (zusammen) mit Elster (Autentifizierung schon vorhanden) machen. Eine Steuernummer habe ich nicht und wird dabei beantragt, allerdings wollte ich fragen ob ich es überhaupt machen darf und nicht eine Verspätungszuschlag bekomme.
Kann mir jemand einen Rat geben ?
Gruss

Re: Frist-2017

Verfasst: 23. Dez 2018, 19:57
von muemmel
Einen Verspätungszuschlag kriegt man, wenn eine Erklärung machen MUSS und es nicht rechtzeitig tut. Es kann hier aber keiner wissen, ob Sie eine machen müssen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, Steuerklasse 1, 2 oder 4 haben und kein Eltern-, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen, müssen Sie vermutlich KEINE Erklärung abgeben.

Re: Frist-2017

Verfasst: 23. Dez 2018, 19:59
von muemmel
Nachtrag: Ich habe gerade gesehen, dass Sie Freiberufler waren. Dann ist man allerdings zur Abgabe verpflichtet...

Re: Frist-2017

Verfasst: 24. Dez 2018, 07:30
von DEU-X10
Danke Muemmel, Ja ich habe tatsächlich im Jahr 2017 einen sehr geringen Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Grundsätzlich bin ich aber eine normaler Arbeitnehmer (Steuerklasse 1).
Bin ich trotzdem verpflichtet ? Wenn ja, kann ich meine Steuererklärung jetzt senden ? ohne befürchten zu müssen, dass ich eine Geldstrafe bekomme ?
Danke im Voraus.

Re: Frist-2017

Verfasst: 24. Dez 2018, 17:24
von muemmel
Bin ich trotzdem verpflichtet ? Ja.
Wenn ja, kann ich meine Steuererklärung jetzt senden ? Frage ist unverständlich - wenn Sie verpflichtet sind, wird man sich wohl kaum weigern, Ihre Erklärung anzunehmen, oder wie war das gemeint?
ohne befürchten zu müssen, dass ich eine Geldstrafe bekomme ? Natürlich können Sie einen Verspätungszuschlag kriegen - die Frist ist schließlich vorbei.