Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

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Phill
Beiträge: 3
Registriert: 18. Dez 2018, 20:13

Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

Beitrag von Phill »

Hallo liebes Forum,

ich bin Freiberufler und lasse von meinem Steuerberater die Buchhaltung, USt-Voranmeldung, EÜR und USt.-Erklärung erstellen.

Derzeit ist das Verhältnis zu meinem Steuerberater allerdings sehr angespannt und ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Berater zum neuen Jahr.

Auf Nachfrage hat die für die Buchhaltung zuständige Sachbearbeiterin meines aktuellen Beraters mir heute mitgeteilt, dass sich die Erstellung der EÜR und Umsatz-Steuererklärung für das Steuerjahr 2017 noch in Bearbeitung befindet und nicht gewährleistet werden kann, dass diese rechtzeitig bis Jahresende fertiggestellt sein werden, sodass die ESt.-Erklärung (wofür ich ja die EÜR benötige) und USt.-Erklärung voraussichtlich nicht fristgerecht zum 31.12. beim Finanzamt eingereicht werden können.

Was kann ich nun am Besten tun um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden? Ich habe gesehen dass es möglich ist einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Muss dies mein aktueller Steuerberater machen? Eigentlich will ich da nur noch so schnell wie möglich weg. Oder könnte dies auch mein neuer Steuerberater tun, falls ich rechtzeitig einen finde? Mir sitzt da ja angesichts der Feiertage ganz schön die Zeit im Nacken. Besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit bzw. wäre es empfehlenswert, dass ich den Antrag selbst beim Finanzamt stelle? Will nur ungern schlafende Hunde wecken. Fragen über Fragen, würde mich sehr über Feedback freuen!

Viele Grüße

Phil
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

Beitrag von schlauelia »

2017 soll noch der alte Stb machen? Dann muss er den Fristverlängerungsantrag stellen.
Wie stellt er sich zu der Verspätung?
Phill
Beiträge: 3
Registriert: 18. Dez 2018, 20:13

Re: Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

Beitrag von Phill »

Er begründet die Verspätung mit später Auftragserteilung. Den Auftrag hatte ich aber ursprünglich schon Ende Oktober erteilt und mir war anfangs die Fertigstellung bis Dezember versprochen worden. Kurz vorher hatte ich nochmal eine Rückfrage zu den Kosten. Der Steuerberater betrachtet dies aber anscheinend als neue Auftragserteilung. Heute habe ich nochmal mit der Mitarbeiterin telefoniert, welche für die Erstellung von EÜR und USt. Erklärung zuständig ist. Sie sagte, dass sie nicht sagen kann bis wann beides fertig ist, spätestens aber bis 15. Januar 2019. Insgesamt ist das Verhältnis recht angespannt und ich vermute mittlerweile sogar Absicht. Von einem Antrag auf Fristverlängerung würden Sie abraten, da Sie damit in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht hätten und dies eher Nachteile für den Mandanten zur Folge hätte.

Mit einem potenziellen neuen Steuerberater habe ich ebenfalls gesprochen, er hat mir angeboten dass er gerne die Fristverlängerung durchzuführen.

Mit dem Finanzamt habe ich ebenfalls telefoniert. Dort sage man mir, dass der neue Steuerberater dafür nicht in Frage kommt, sondern nur der alte oder ich selbst.

Alles sehr verwirrend. Inzwischen überlege ich tatsächlich selbst jeweils für ESt.-Erklärung und USt.-Erklärung 2017 einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt zu stellen und zu hoffen dass sie durchgehen.

Jemand eine bessere Idee?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

Beitrag von schlauelia »

Sie sind aber auch ein Umstandskrämer! Gut, dass Sie nicht mein Mandant sind!

Auftrag Ende 10/18 für 2017 ist nun mal sehr spät!! Es kommt auch auf die Menge der Belege an - und auf die Qualität der Vorbereitungen - Ordentliche Aufstellung oder Schuhkarton?

Stellen Sie doch einen Antrag an FA ( nett!)- und hoffen, dass Sie den Zeitvorschlag auch halten können!

Kommt eine Nachzahlung raus? Oder haben Sie gar keine Übersicht über 2017?

Lia
Phill
Beiträge: 3
Registriert: 18. Dez 2018, 20:13

Re: Fristverlängerung bei gleichzeitigem Steuerberaterwechsel

Beitrag von Phill »

Zu meiner Verteidigung muss ich sagen dass es hinsichtlich der Auftragserteilung ohnehin ein Missverständnis gab. Ich bin davon ausgegangen dass die Sache klar ist, weil er für mich 2016 ohne explizite Anweisung auch EÜR und USt-Erklärung erstellt hatte und ich dachte dass er das automatisch auch für 2017 tun würde. Ende Oktober hatte ich eigentlich nur nachfragen wollen wie es damit aussieht weil diese bis dato nicht bei mir eingegangen waren.

Meine Unterlagen sind stets wohl strukturiert, diesbezüglich bin ich eigentlich ein recht einfacher Mandant. ;)

Was die Einkommenssteuer betrifft wird es definitiv eine hohe Nachzahlung geben, da ich für 2017 noch keine Vorauszahlungen leisten musste (habe 2016 erst meine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen). Bezüglich Umsatzsteuer sollte es eigentlich wenn überhaupt nur eine geringe Nachzahlung geben (hier gab es ja bereits die Vorauszahlungen).

Sie meinen es ist also besser einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen statt die Füße still zu halten und zu hoffen dass ein VZ aufgrund der (hoffentlich) geringen Verspätung nicht (oder nur sehr gering) erhoben werden wird?
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