Beitragvon Severina » 24. Mai 2018, 10:49
Ich würde da keinen EINspruch (nicht Widerspruch) einlegen, das dürfte so schneller gehen:
1. Sehen Sie in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid nach, ob dazu etwas erklärt ist. sollte das nicht der Fall sein bzw. ist die Erklärung nicht nachvollziehbar:
2. Rufen Sie die Nummer an, die auf dem Einkommensteuerbescheid steht und fragen Sie dort nach. Da die Bescheide gleichzeitig gekommen sind, lag dem Sachbearbeiter ESt der Betrag aus der F-Erklärung bei der Veranlagung vielleicht noch nicht vor (zumindest in NRW wäre das i.d.R. nicht derselbe Mitarbeiter, selbst wenn es sich um das gleiche Finanzamt handelt - Sie schreiben aber 'gesonderte Feststellung' - d.h., es sind zwei verschiedene Ämter?) und er hat einen Vorjahreswert/einen Schätzwert angesetzt oder sich vertan etc.
Wenn Ihnen jetzt der F-Bescheid vorliegt, sollte er ihn auch haben, dann müssen Sie nur noch darum bitten, die Korrektur sofort vorzunehmen, damit der berichtigte Bescheid vor Fälligkeit der Steuernachzahlung kommt oder er soll eine Aussetzung der Vollziehung gewähren.