Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

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muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Das heißt, daß aus irgendeinem Grund Ihr Antrag als Steuererklärung und nicht als Antrag auf Verlustfeststellung gewertet wurde (Haken falsch gesetzt?). Daß es da unterschiedliche Fristen gibt, haben wir ja ausgiebig geklärt. Rufen Sie da an und versuchen Sie das zu klären und ggf. legen Sie Einspruch ein.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Ich habe jetzt mit einer Dame vom Finanzamt telefoniert.
Sie meint, die Haken wurden alle richtig gesetzt, aber eine Verlustfeststellung sei - genau wie die Steuererklärung - nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich...
Jetzt bin ich etwas irritiert. Muemmel, du meintest ja, eine Verlustfeststellung bei sieben Jahre rückwirkend möglich. Bist du dir da sicher? Und wenn ja, hast du eine zuverlässige Quelle hierfür?

1000 Dank
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Natürlich - z. B. diese Anwaltskanzlei: http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Hervorragend! Ist dies das einzig relevante Urteil hierzu, auf das ich bei einem Einspruch verweisen sollte, oder gibt es noch andere relevante Urteile?

1000 Dank!
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