Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend
Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend
Das heißt, daß aus irgendeinem Grund Ihr Antrag als Steuererklärung und nicht als Antrag auf Verlustfeststellung gewertet wurde (Haken falsch gesetzt?). Daß es da unterschiedliche Fristen gibt, haben wir ja ausgiebig geklärt. Rufen Sie da an und versuchen Sie das zu klären und ggf. legen Sie Einspruch ein.
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Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend
Ich habe jetzt mit einer Dame vom Finanzamt telefoniert.
Sie meint, die Haken wurden alle richtig gesetzt, aber eine Verlustfeststellung sei - genau wie die Steuererklärung - nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich...
Jetzt bin ich etwas irritiert. Muemmel, du meintest ja, eine Verlustfeststellung bei sieben Jahre rückwirkend möglich. Bist du dir da sicher? Und wenn ja, hast du eine zuverlässige Quelle hierfür?
1000 Dank
Sie meint, die Haken wurden alle richtig gesetzt, aber eine Verlustfeststellung sei - genau wie die Steuererklärung - nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich...
Jetzt bin ich etwas irritiert. Muemmel, du meintest ja, eine Verlustfeststellung bei sieben Jahre rückwirkend möglich. Bist du dir da sicher? Und wenn ja, hast du eine zuverlässige Quelle hierfür?
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Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend
Natürlich - z. B. diese Anwaltskanzlei: http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
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Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend
Hervorragend! Ist dies das einzig relevante Urteil hierzu, auf das ich bei einem Einspruch verweisen sollte, oder gibt es noch andere relevante Urteile?
1000 Dank!
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