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Betr. Rückerstattung von Einkommenssteuer

Verfasst: 26. Nov 2017, 11:17
von Petersitztamtisch
Hallo,

im letzten Jahr wurde mir für 2015 Einkommenssteuer zurück erstattet.

Für dieses Jahr muß ich noch die Steuererklärung für 2016 einreichen.

Zählt der Erstattungsbetrag aus 2015 im Jahr 2016 als zu versteuernde Einnahme und falls ja, wie muß ich das in meiner jetzigen Steuererklärung angeben?

Vielen Dank für die Antwort.

Schöne Grüße,

Peter

Re: Betr. Rückerstattung von Einkommenssteuer

Verfasst: 26. Nov 2017, 12:30
von schlauelia
nein!

Eine Ausgabe von ESt ist ja auch nicht abzugsfähig!

Lia