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Doppelbesteuerung internationale Rente

Verfasst: 9. Okt 2017, 22:51
von Jacky
Hallo.

Ich hätte da einen spannenden Fall und wüsste gerne eure Meinung dazu:

Ein Familienmitglied hat vor kurzem (Mitte 2017) eine Bescheid vom Finanzamt über eine Steuerückzahlung über ca.20t€ für die Jahre 2009- incl. 2015 bekommen bezüglich Renteneinkünften aus Norwegen + Zinsen. Es wurden für den Zeitraum allerdings Steuern in Norwegen bezahlt, weil der norwegische Fiskus das verlangte.
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen von 2001 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
http://www.oslo.diplo.de/contentblob/15 ... dDatei.pdf
Seit 2015 gibt es ein neues Abkommen, es geht also nur um die Zeit davor.

Renten sind dort im Artikel 18 (1) aufgeführt. Scheint so als hätten die Norweger das falsch gemacht.
Nun meine Fragen:
- Kann man das Geld zurückverlangen, auch wenn das so lange her ist?- Hätten die Norweger nicht den dt. Behörden Bescheid geben müssen dass sie eine in dt. Empfangene Rente versteuern?
- Kann man gegen den deutschen Bescheid Einspruch einlegen, vor allem weil ca. 5t€ davon nur Zinsen für die lange Zeit sind? Es gab ja kein Unterlassung, weil
die Steuern ja in gutem Glauben in Norwegen gezahlt wurden?

Danke und Grüsse
Jacobi