Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Hallo zusammen,
für mein Studium müsste ich folgende grundlegende Frage klären. Szenario:
Ich habe am 01.03. einen Steuerbescheid bekommen und muss bis zum 1.04. die Steuerzahlung leisten. Jetzt bin ich mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden und lege am 25.3. einen Einspruch ein. Um ein Vollstreckungsverfahren nach dem .01.04. zu verhindern beantrage ich zeitgleich mit dem Einreichen des Einspruchs Aussetzung der Vollziehung. (§361) Die Frage ist nur, was ist mit der Zeit zwischen der Zahlungsfrist und dem Entscheid der AdV??? Gibt es irgendwein Schutz?
Grüße
Ben
für mein Studium müsste ich folgende grundlegende Frage klären. Szenario:
Ich habe am 01.03. einen Steuerbescheid bekommen und muss bis zum 1.04. die Steuerzahlung leisten. Jetzt bin ich mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden und lege am 25.3. einen Einspruch ein. Um ein Vollstreckungsverfahren nach dem .01.04. zu verhindern beantrage ich zeitgleich mit dem Einreichen des Einspruchs Aussetzung der Vollziehung. (§361) Die Frage ist nur, was ist mit der Zeit zwischen der Zahlungsfrist und dem Entscheid der AdV??? Gibt es irgendwein Schutz?
Grüße
Ben
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Re: Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Hallo BenM,
in der theoretischen Vorgehensweise kann ich es nicht genau wiedergeben, aber in der praktischen.
Der Mandant reicht seine Steuerunterlagen ein, die Steuererklärung wird erstellt. Zwischenzeitig ist eine Schätzung des Einkommensteuerbescheides (so z.B. ESt 2007) ergangen.
Am 02.04. 24Uhr läuft die Einspruchsfrist&Zahlungsfrist ab. Aufgrund der am 02.04. fertig erstellten Steuererklärung ergibt sich
a) Steuerberater ermittelt eine Steuererstattung
Wir legen Einspruch ein und beantragen die Aussetzung der Vollziehung über den Gesamtbetrag der Nachzahlung.
Der Nachzahlungsbetrag ist somit voerst nicht zu zahlen. Das Finanzamt prüft zunächst die Statthaftigkeit des Einspruches und gewährt dann die Aussetzung der Vollziehung. Der Steuerbescheid wird geändert und der Mandant erhält seine errechnete Erstattung.
b) Steuerberater ermittelt eine Steuernachzahlung(=&oder höher der Schätzung)
Wir legen keinen Einspruch ein und der Steuerpflichtige hat den Steuerbetrag sofort zu zahlen. Da der Mandant nun seine Zahlung verspätet entrichtet entstehen Säumniszuschläge. Sofern er sonst seinen Zahlungen pünktlich nachgekommen ist, stellen wir für den Mandaten Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge.
Wenn du auch den theoretischen Fall haben möchtest, müsste ich dies nochmal aus meinen Unterlagen zusammensuchen. Schreib mir einfach.
Gruß
SiegesRitter
in der theoretischen Vorgehensweise kann ich es nicht genau wiedergeben, aber in der praktischen.
Der Mandant reicht seine Steuerunterlagen ein, die Steuererklärung wird erstellt. Zwischenzeitig ist eine Schätzung des Einkommensteuerbescheides (so z.B. ESt 2007) ergangen.
Am 02.04. 24Uhr läuft die Einspruchsfrist&Zahlungsfrist ab. Aufgrund der am 02.04. fertig erstellten Steuererklärung ergibt sich
a) Steuerberater ermittelt eine Steuererstattung
Wir legen Einspruch ein und beantragen die Aussetzung der Vollziehung über den Gesamtbetrag der Nachzahlung.
Der Nachzahlungsbetrag ist somit voerst nicht zu zahlen. Das Finanzamt prüft zunächst die Statthaftigkeit des Einspruches und gewährt dann die Aussetzung der Vollziehung. Der Steuerbescheid wird geändert und der Mandant erhält seine errechnete Erstattung.
b) Steuerberater ermittelt eine Steuernachzahlung(=&oder höher der Schätzung)
Wir legen keinen Einspruch ein und der Steuerpflichtige hat den Steuerbetrag sofort zu zahlen. Da der Mandant nun seine Zahlung verspätet entrichtet entstehen Säumniszuschläge. Sofern er sonst seinen Zahlungen pünktlich nachgekommen ist, stellen wir für den Mandaten Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge.
Wenn du auch den theoretischen Fall haben möchtest, müsste ich dies nochmal aus meinen Unterlagen zusammensuchen. Schreib mir einfach.
Gruß
SiegesRitter
Re: Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Danke SiegesRitter,
genau so verstehe ich das auch. Aber was ist mit dem Zeitraum zwischen dem Antrag des Steuerberaters für Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung darüber?
genau so verstehe ich das auch. Aber was ist mit dem Zeitraum zwischen dem Antrag des Steuerberaters für Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung darüber?
Re: Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Hallo Zusammen,
da passiert gar nichts. Und wenn AdV abgelehnt wird kann man 1gesonderten Einpruch gegen d. Bescheid einelgen.
da passiert gar nichts. Und wenn AdV abgelehnt wird kann man 1gesonderten Einpruch gegen d. Bescheid einelgen.
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Re: Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Hallo zusammen,
leider nicht ganz richtig krümmel....
....bei uns ist der Fall letzte Woche passiert. Daher weiss ich jetzt, wie es ist.
Wenn die ,,AdV" Aussetzung der Vollziehung zum Zahlungstag nicht entschieden ist, hat der Steuerpflichtige den fälligen Betrag zunächst zu zahlen. Finds zwar blöd, aber so ist es.
leider nicht ganz richtig krümmel....
....bei uns ist der Fall letzte Woche passiert. Daher weiss ich jetzt, wie es ist.
Wenn die ,,AdV" Aussetzung der Vollziehung zum Zahlungstag nicht entschieden ist, hat der Steuerpflichtige den fälligen Betrag zunächst zu zahlen. Finds zwar blöd, aber so ist es.
Re: Zeit bis Gewährung der Aussetzung der Vollziehung
Ich hätte jetzt Krümmel recht gegeben.
Aber gut zu wissen, auch wenn es wirklich blöd ist!
Aber gut zu wissen, auch wenn es wirklich blöd ist!