Einspruch oder Änderungsantrag

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hewlet_xxll
Beiträge: 3
Registriert: 20. Sep 2017, 19:54

Einspruch oder Änderungsantrag

Beitrag von hewlet_xxll »

Hallo,

habe meinen Steuerbescheid erhalten und musste leider feststellen, dass Handwerkerleistungen nicht angerechnet wurden.
Nachdem ich nochmal meine Unterlagen gewälzt habe, musste ich feststellen, dass mir da wohl ein Fehler unterlaufen ist.
Ich hatte vom Finanzamt die Aufforderung bekommen, entsprechende Rechnungen und Kontoauszüge nachzureichen.

Die Rechnungen habe ich auch alle schön kopiert und ans FA geschickt. Leider hab ich dabei vergessen, die entsprechenden Kontoauszüge dazu zu packen.
Die liegen gerade schön vor mir :(

Meine Frage an die Experten hier ist, wie kann ich das jetzt noch berichtigen? Muss ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder reicht ein Antrag auf nachträgliche Änderung und Übersendung der Kontoauszüge.

Ich danke Euch schon mal für Eure Mühe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einspruch oder Änderungsantrag

Beitrag von muemmel »

und musste leider feststellen, dass Handwerkerleistungen nicht angerechnet wurden. Und das hat das FA nun eigentlich auf welchem Wege erfahren?
hewlet_xxll
Beiträge: 3
Registriert: 20. Sep 2017, 19:54

Re: Einspruch oder Änderungsantrag

Beitrag von hewlet_xxll »

muemmel hat geschrieben:und musste leider feststellen, dass Handwerkerleistungen nicht angerechnet wurden. Und das hat das FA nun eigentlich auf welchem Wege erfahren?
Hallo, ich weiß nicht genau, was Du meinst. Ich habe die Kosten für die Handwerker in der Steuererklärung aufgeführt - wurde dann aufgefordert, die entspr. Rechnungen und Kontoauszüge einzureichen. Die Kontoauszüge hab ich leider nicht mitgeschickt und nun wurden die Handwerkerleistungen nicht anerkannt.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einspruch oder Änderungsantrag

Beitrag von muemmel »

Na, ich wollte wissen, ob es schon einen Einspruch gibt - offenbar nicht. Also zum Telefon greifen und den Sachbearbeiter fragen, ob das per "schlichter Änderung" nachgereicht werden kann. Vermutlich geht das - lehnt er ab, müssen Sie halt Einspruch einlegen.
hewlet_xxll
Beiträge: 3
Registriert: 20. Sep 2017, 19:54

Re: Einspruch oder Änderungsantrag

Beitrag von hewlet_xxll »

Ahh.. OK. Danke Dir!

Werde also erstmal anrufen.
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