ich habe meinen Steuerbescheid erhalten und bin mit einigen Punkten nicht einverstanden.
Ich bin mir nun unsicher ob ich eine schlichte Änderung beantragen oder gleich Einspruch einlegen soll.
Es gibt ein "einfaches" Thema für die schlichte Änderung, welches meiner nach eindeutig mit Gerichtsentscheidungen bereits geregelt ist (Arbeitszimmer bei Bereitschaftsdienst).
Jedoch gibt es zweit weitere Punkte, wo der Sachverhalt komplizierter ist. Zum Einen das besondere Kirchgeld zum anderen gibt es einige Abzüge ohne Auflistung sowie Begründung auf dem Bescheid. Aber es gibt auch zwei (kleinere) Entscheidung zu meinem Gunsten, die eventuell bei einem Einspruch wegfallen. Jedoch sind die Entscheidungen zu meinem Ungunsten um einiges höher.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Einspruch mehr Gewicht und Erfolg hat oder ob es bei diesen 3 Punkte auch eine schlichte Änderung ausreicht, mit dem Vorteil dass die Entscheidungen zu meinem Gunsten bestehen bleiben.
Argumente und Gerichtsentscheidungen habe ich bereits gesammelt und nieder geschrieben (ca. 2-3 Seiten). Die könnte man sowohl für eine schlichte Änderung als auch für einen Einspruch verwenden. Außer mit dem Punkt, dass es für einen Betrag x € keine Auflistung sowie Begründung auf dem Bescheid gibt, was nicht anerkannt wird. Wie ist dieser Punkt am besten zu formulieren, so etwas habe ich noch nicht gesehen.
Aber zum eigentlichen Punkt. Gibt es Meinungen und Empfehlungen, ob es erfolgsversprechender ist einen Einspruch einzulegen oder eine schlichte Änderung zu beantragen.
EDIT: Auf dieser Seite habe ich gelesen: https://www.studentensteuererklaerung.d ... -aenderung, dass bei einem Ablehnen der Änderungen automatisch ein Einspruch erfolgt:
Was passiert würde passieren, wenn 2 von 3 Punkten geändert werden und der dritte abgelehnt wird?Nach Erhalt des Antrags werden die genannten Punkte erneut geprüft und die Fehler korrigiert, sofern überhaupt welche vorliegen. Sollten sich tatsächlich Fehler eingeschlichen haben, die zu deinen Ungunsten ausfallen, dann werden diese umgehend berichtigt. Kann der Änderungsantrag jedoch nicht berücksichtigt werden, dann wandelt sich der Antrag automatisch in einen Einspruch um. Das hat zur Folge, dass sich das Finanzamt mit dir in Verbindung setzt, um das Problem besprechen zu können. Du kannst dann wählen, ob dein Anliegen wie ein Einspruch behandelt wird oder ob du den umgewandelten Änderungsantrag zurückziehen möchtest.