Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Diskutieren Sie über ...
Antworten
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Ich weiss, dass ich dringend was machen muss. Nur nicht was...

Hier erstmal die Fakten:

Meine Frau, meine drei Kinder und ich wohnten bis zum 31.12.2015 in einer Mietwohnung in Hamburg.

Zum 1.1.2016 sind wir aus beruflichen Gründen meiner Frau nach Emden in Niedersachsen gezogen.
In das leerstehende Haus der verstorbenen Großmutter meiner Frau. Hier wohnen wir momentan kostenlos (Besitzer ist die Mutter meiner Frau, die keine Miete möchten (auch aus steuerlichen Gründen. Sie hat kein Einkommen).

Um die Kinder in der Kita bzw Schule anzumelden, mussten meine Frau und meine Kinder in Emden gemeldet werden.

Wir haben unsere Wohnung in Hamburg behalten (beide als Mieter eingetragen), in der ich zeitweise unter der Woche wohne, um meiner Arbeit in Hamburg nachzugehen. Ich arbeite aber auch von zu Hause.

Meine Frau ist Steuerklasse V, ich habe Steuerklasse III

Ich habe mich leider bisher nicht um eine eventuelle Ummeldung gekümmert.


Was ist aus steuerlicher Sicht zu empfehlen?
Ich habe Sorge, dass unsere Ehe nicht mehr vom Finanzamt als Lebensgemeinschaft anerkannt wird und möchte gerne ein steuerlich günstiges Modell für uns.

1. Soll ich mich in Emden anmelden? 1. oder 2. Wohnsitz?

2. Wie weise ich in Emden den Wohnsitz nach? Wir haben keinen Mietvertrag. Meine Schwiegereltern zahlen weiterhin auch die Nebenkosten.
Wenn wir dort umsonst wohnen, kann man in Hamburg dann die Wohnung noch absetzen?

3. Bei welchem Finanzamt muss ich unsere Steuererklärung abgeben? Ist Ärger zu erwarten, da wir auf dem Papier quasi seit 8 Monaten "getrennt wirken"?

Vielen Dank für eure Hinweise!
Hannes
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

1. Ja, und möglichst mit Hauptwohnsitz.
2. Ihre Schwiegermutter kann doch jederzeit ein formloses Schreiben aufsetzen, daß Sie Ihnen die Wohnung zur Nutzung überläßt - wo ist das Problem? Und das kostenfreie Wohnen ist auch kein Problem - an Kosten des Haushaltes, wie etwa für Lebensmittel, werden Sie sich doch wohl beteiligen, oder?
3. In Emden, denn das ist der Familienwohnsitz.
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Danke für die Antwort.
In Hamburg müsste ich dann den Zweitwohnsitz an bzw ummelden?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

Natürlich.
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Dann kommt eine Zweitwohnsitzsteuer auf mich zu.
Wäre diese eventuell zu vermeiden, wenn Emden mein Nebenwohnsitz wäre und Hamburg Hauptwohnsitz bleibt?
Wäe die eheliche Gemeinschaft weiterhin anerkannt?

Danke nochmals
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

Wäe die eheliche Gemeinschaft weiterhin anerkannt? Vermutlich, da es dem Finanzamt auf die "tatsächlichen Verhältnisse" ankommt und weniger auf die Meldeverhältnisse. Sie könnten sich auch schlicht auf das Bundesmeldegesetz berufen, wo es in § 21(2) heißt: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Und da man das "vorwiegend" vermutlich zeitlich verstehen muß und Sie mehr in Hamburg als in Emden sind, könnten Sie damit argumentieren.
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Ok, jetzt muss ich noch eine Frage stellen. Entschuldigung für die Wiederholung:

Wenn in Hamburg mein Hauptwohnsitz ist, kann ich diese Wohnung trotzdem wegen doppelter Haushaltsführung absetzen?
Oder geht das nur bei Nebenwohnsitzen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

Wenn in Hamburg mein Hauptwohnsitz ist, kann ich diese Wohnung trotzdem wegen doppelter Haushaltsführung absetzen? JA! Habe ich doch nun schon deutlich in meinem Beitrag von 12:13 Uhr geschrieben...
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Danke für die Besätigung!
howi303
Beiträge: 6
Registriert: 22. Aug 2016, 13:40

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von howi303 »

Laut Bürgeramt Emden muss ich meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo meine Familie gemeldet ist.
Kann das so jemand bestätigen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

Ich kann zumindest bestätigen, daß das oft so gehandhabt wird - deswegen hatte ich ja empfohlen, sich gleich so zu melden. Offenbar legt das Bürgeramt die entsprechende Passage im Bundesmeldegesetz anders aus als zeitlich - da kann man nichts machen... Immerhin können Sie die Zweitwohnsitzsteuer dann mitabsetzen, als Kosten der doppelten Haushaltsführung.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Beitrag von muemmel »

Nachtrag: Versuchen Sie es doch einfach umgekehrt - also gehen Sie zum Bürgeramt in Hamburg, melden da einen Hauptwohnsitz an und lassen gleichzeitig den Emdener Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umzuwandeln. Alle Gemeinden sind nämlich bestrebt, möglichst viele Leute mit Hauptwohnsitz dazuhaben, weil da Mittelzuweisungen dran hängen. Dazu folgender Link, wo jemand sich am Arbeitsort mit Nebenwohnsitz anmelden wollte und man hat ihm das verwehrt - also exakt das umgekehrte Problem: http://www.frag-einen-anwalt.de/Meldege ... 06349.html
Antworten