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Nachträglich Aufwände einreichen

Verfasst: 8. Mai 2014, 19:35
von gutwettertyp
Moin zusammen,

in 2011 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann von Zuhause (Stiefmutter) in meine erste eigene Wohnung gezogen. Ich hatte dadurch keinen gerigeren Arbeitsweg aber ich habe nach der Ausbildung zum ersten mal eine neue Arbeitsstelle angetreten. Waren ja auch viele Kosten (Courtage usw).

Ich hatte damals aber schon eine Steuererklärung abgegeben allerdings meinte die Lohnsteuerhilfe damals zu mir das ich das nicht geltend machen könnte. Nun habe ich gelesen das es möglich ist. Stimmt das bzw. könnte ich es überhaupt 3 Jahre rückwirkend tuen?

Lieben Dank und beste Grüße,
gutwettertyp

Re: Nachträglich Aufwände einreichen

Verfasst: 8. Mai 2014, 19:44
von muemmel
1. Ich sehe da gar nichts, was steuerlich absetzbar wäre. Der Umzug war nicht berufsbedingt und gehört daher zu den Kosten der privaten Lebensführung. Anders wäre es, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben - dann können die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
2. Unabhängig von 1. gibt es eine Grundregel: Nachträglich wird ein rechtskräftiger Steuerbescheid bloß zu Ihren Ungunsten geändert. Da ist folglich nichts zu machen.