Nachträglich Aufwände einreichen
Verfasst: 8. Mai 2014, 19:35
Moin zusammen,
in 2011 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann von Zuhause (Stiefmutter) in meine erste eigene Wohnung gezogen. Ich hatte dadurch keinen gerigeren Arbeitsweg aber ich habe nach der Ausbildung zum ersten mal eine neue Arbeitsstelle angetreten. Waren ja auch viele Kosten (Courtage usw).
Ich hatte damals aber schon eine Steuererklärung abgegeben allerdings meinte die Lohnsteuerhilfe damals zu mir das ich das nicht geltend machen könnte. Nun habe ich gelesen das es möglich ist. Stimmt das bzw. könnte ich es überhaupt 3 Jahre rückwirkend tuen?
Lieben Dank und beste Grüße,
gutwettertyp
in 2011 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann von Zuhause (Stiefmutter) in meine erste eigene Wohnung gezogen. Ich hatte dadurch keinen gerigeren Arbeitsweg aber ich habe nach der Ausbildung zum ersten mal eine neue Arbeitsstelle angetreten. Waren ja auch viele Kosten (Courtage usw).
Ich hatte damals aber schon eine Steuererklärung abgegeben allerdings meinte die Lohnsteuerhilfe damals zu mir das ich das nicht geltend machen könnte. Nun habe ich gelesen das es möglich ist. Stimmt das bzw. könnte ich es überhaupt 3 Jahre rückwirkend tuen?
Lieben Dank und beste Grüße,
gutwettertyp