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Zahnzusatzvers.

Verfasst: 27. Sep 2012, 14:27
von Froschkönig
Hallo zusammen,
ist es richtig, dass ich eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen kann?
Wenn ja, worunter muss man das eintragen.
Danke für Info,
grüße
F.

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 28. Sep 2012, 22:47
von steuerinfoblog
Hallo,

bitte lesen Sie unter http://www.steuer-info-blog.de/einkomme ... l#more-712. Ich habe dort einen ganzen Beitrag über das Thema Zahnzusatzversicherung verfasst.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 2. Okt 2012, 19:23
von Froschkönig
Super, sehr informativ, danke für den Link
Grüße
F.

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 15. Aug 2013, 12:57
von MandyHeart
Hier hat mann auch nochmal ne gute Informationsquelle http://www.zahnzusatzversicherungen-ver ... absetzbar/ Es wird beschrieben, ob es überhaupt Sinn macht eine Angabe in der Steuererklärung zu machen und wo genau die Angabe gemacht werden muss. Hab es davor nicht gewusst, muss es mal dieses Jahr probieren. Nachträglich kann mann das nicht geltend machen oder?
MfG

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 22. Okt 2013, 18:52
von stern1
Hallo Froschkönig,
Deine Zahnzusatzversicherung ist wie der Name schon sagt, eine Zusatzversicherung und zählt damit nicht zur Basisabsicherung, egal ob Du privat oder gesetzlich versichert bist. Üblicherweise hat der Anbieter der Versicherung zwar eine Zielgruppe, aber ob Du privat oder gesetzlich versichert bist, interessiert ihn eher nicht.
Was der Anbieter aber machen muss ist, entsprechend dem Gesetz das auf das tolle Kürzel KVBEVO hört, festzulegen, wie groß der Anteil der Basisabsicherung in Deinen Beiträgen ist. Da Du über die gesetzliche Versicherung bereits eine Basisabsicherung hast und sicher keine Beiträge ohne Leistung bezahlst, sollte dieser Anteil der Basisabsicherung gleich 0% sein.Am besten wäre es wenn du hier http://www.zahn-steuerberater.de/ mal nach Hilfe Fragst,bei diesem Thema gibt es so viele Haken das auch ich manchmal nicht mehr weiter weiß.Auch eine sache die du beachten solltest ist wenn WISO die Versicherung anrechnet,weil du die Zusatzversicherung unter private Kranken- und Pflegeversicherungen eingetragen hast und Du mit Deinen Beiträgen zur Basisabsicherung über die Höchstgrenze von 1900€/3800€ kommst, hast Du die Beiträge als Basisabsicherung in Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Das wäre auch für privat Versicherte falsch, als Zusatzversicherung würden diese Beiträge in Zeile 35 gehören und da werden sie behandelt wie Beiträge in Zeile 30 für gesetzlich Versicherte.

Viele Grüße

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 28. Okt 2013, 09:32
von Zundra
Es gibt wirklich einen extra Steuerberater für den Zahn? Ernsthaft? Ist das nich n bisschen übertrieben???

Re: Zahnzusatzvers.

Verfasst: 28. Okt 2013, 16:35
von Froschkönig
Das ist ja witzig, es gibt keine Steuerberater für Zähne, die Steuerberater, aufdie verwiesen wird, heißen Zahn.
Vielleicht haben sie ja auch Ahnung von der Materie, wer weiß.
Aber danke für eure super Tipps
Grüße
Froschkönig