Hallo Froschkönig,
Deine Zahnzusatzversicherung ist wie der Name schon sagt, eine Zusatzversicherung und zählt damit nicht zur Basisabsicherung, egal ob Du privat oder gesetzlich versichert bist. Üblicherweise hat der Anbieter der Versicherung zwar eine Zielgruppe, aber ob Du privat oder gesetzlich versichert bist, interessiert ihn eher nicht.
Was der Anbieter aber machen muss ist, entsprechend dem Gesetz das auf das tolle Kürzel KVBEVO hört, festzulegen, wie groß der Anteil der Basisabsicherung in Deinen Beiträgen ist. Da Du über die gesetzliche Versicherung bereits eine Basisabsicherung hast und sicher keine Beiträge ohne Leistung bezahlst, sollte dieser Anteil der Basisabsicherung gleich 0% sein.Am besten wäre es wenn du hier
http://www.zahn-steuerberater.de/ mal nach Hilfe Fragst,bei diesem Thema gibt es so viele Haken das auch ich manchmal nicht mehr weiter weiß.Auch eine sache die du beachten solltest ist wenn WISO die Versicherung anrechnet,weil du die Zusatzversicherung unter private Kranken- und Pflegeversicherungen eingetragen hast und Du mit Deinen Beiträgen zur Basisabsicherung über die Höchstgrenze von 1900€/3800€ kommst, hast Du die Beiträge als Basisabsicherung in Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Das wäre auch für privat Versicherte falsch, als Zusatzversicherung würden diese Beiträge in Zeile 35 gehören und da werden sie behandelt wie Beiträge in Zeile 30 für gesetzlich Versicherte.
Viele Grüße
All religion, my friend, is simply evolved out of fraud, fear, greed, imagination, and poetry.