Hallo,
soweit ich weiß sind die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium als Sonderausgaben absetzbar. Weiß jemand wo der Höchstbetrag liegt? Der soll gestiegen sein?
Danke vorab
R.
Ausbildungskosten
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- Beiträge: 44
- Registriert: 5. Dez 2011, 20:21
Re: Ausbildungskosten
Guten Tag,
die eigene Ausbildungskosten sind bis 6.000,00 € aktuell absetzbar. Die Erstausbildung sowie das Erststudium könnten unter bestimmten Voraussetzungen als Vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings als Sonderausgaben nur, wenn man während der Erstausbildung bzw. des Erststudiums im Beschäftigungsverhältnis steht.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Zur Info: es entsteht demnächst ein steuer-info-blog, den ich mit vielen Steueränderungen und Infos füllen werde.
die eigene Ausbildungskosten sind bis 6.000,00 € aktuell absetzbar. Die Erstausbildung sowie das Erststudium könnten unter bestimmten Voraussetzungen als Vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings als Sonderausgaben nur, wenn man während der Erstausbildung bzw. des Erststudiums im Beschäftigungsverhältnis steht.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Zur Info: es entsteht demnächst ein steuer-info-blog, den ich mit vielen Steueränderungen und Infos füllen werde.
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- Beiträge: 95
- Registriert: 30. Jan 2009, 15:05
Re: Ausbildungskosten
Hallo,
danke für deine hilfreiche Antwort.
Das mit dem neuen Info-Blog ist interessant. Super
Grüße
R.
danke für deine hilfreiche Antwort.
Das mit dem neuen Info-Blog ist interessant. Super
Grüße
R.
Re: Ausbildungskosten
Hallo zusammen,
habe irgendwo gelesen, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die Kosten der Erstausbildung in den ersten Berufsjahren mit dem Gehalt verrechnet erden können, man also während der Ausbildung in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen muss.
Habe ich da irgendetwas missverstanden?
Grüße
Liane
habe irgendwo gelesen, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die Kosten der Erstausbildung in den ersten Berufsjahren mit dem Gehalt verrechnet erden können, man also während der Ausbildung in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen muss.
Habe ich da irgendetwas missverstanden?
Grüße
Liane