Weiterbildung

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Froschkönig
Beiträge: 73
Registriert: 25. Mär 2011, 11:30

Weiterbildung

Beitrag von Froschkönig »

Hallo,
habe eine Frage zu Weiterbildungskosten. Und zwar wüsste ich gerne in welchem Jahr ich die Kosten abestzen kann, wenn ich die Beiträge im Oktober 2011 schon bezahlt habe, die Veranstaltung aber erst im Mai 2012 stattfindet?Gehe auch grundsätzlich davon aus , dass die Kosten absetzbar sind, wenn die Weiterbildung beruflich Sinn macht.Oder liege ich da falsch?
Danke für eine Antwort.
Grüße
Froschkönig
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Weiterbildung

Beitrag von Bostonian »

Im Steuerrecht gilt mit wenigen Ausnahmen (Gehalt, Miete) das Zuflussprinzip. Das heißt, sowohl Einkünfte als auch Ausgaben sind steuerlich anrechenbar, wenn die Zahlung erfolgt. Unabhängig vom Zeitpunkt der Veranstaltung.

Zur zweiten Frage: wenn die Fortbildung in inhaltlichem Zusammenhang zu deinem Arbeitsverhältnis steht, sind die Aufwendungen als Fortbildungskosten abzugsfähig. Falls nicht, kommt gegebenenfalls ein Abzug als Ausbildungskosten (begrenzt abzugsfähig) in Frage.
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