Die letzte Zeit trug ich mich mit dem Gedanken, das ins Reine zu bringen und habe dazu diese Woche Unterlagen bei der Bank angefordert. Mein Motiv war eine Selbstanzeige zwecks Strafmilderung zu stellen. Im Gesetz (AO §371) steht nun aber
Straffreiheit tritt nicht ein, wenn [...] eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste
Das trifft bei mir eventuell zu (längere Geschichte) aber vielleicht bin ich auch etwas paranoid. Daher meine Frage: Was kann ich vom Amt als weiteres Prozedere erwarten? Und was kann ich tun, um den Sachverhalt möglichst aktiv und strukturiert anzugehen? Beim Amt anrufen und klären, ob bereits ein Verfahren anhängig ist? Unterlagen zusammenstellen? Wenn ja, welche? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Mir ist klar, dass ich da ziemlich naiv gehandelt habe, aber gerade deswegen möchte ich reinen Tisch machen.
Danke schonmal für Eure Antworten.